Ergebnisverwendungen, die in der Bilanz berücksichtigt werden müssen, sind auch Vorabausschüttungen und sonstige offene oder verdeckte Ausschüttungen während des Geschäftsjahres, welche bereits vor Feststellung des Jahresergebnisses gewährt werden.

Vorabausschüttungen sind gesetzlich für eine GmbH nicht geregelt, aber in der Praxis dennoch üblich und auch anerkannt. Mangels Kenntnis über das tatsächliche Jahresergebnis einer Gesellschaft im Zeitpunkt der Vorabausschüttung, stehen diese immer unter der auflösenden Bedingung eines positiven Jahresergebnisses. Fällt das sich ergebende und festgestellte Jahresergebnis schlussendlich aber geringer aus, sodass sich tatsächlich kein Ausschüttungspotential in Höhe der bereits erfolgten Vorausschüttung ergeben würde, entsteht automatisch ein Rückforderungsanspruch der Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern in Höhe der überzahlten Vorabausschüttung.

Handelsrechtlich ergibt sich die Ausweispflicht der Vorabausschüttung im Jahresabschluss der Gesellschaft in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Vorabausschüttung:

8.1 Vorabausschüttung vor dem Bilanzstichtag

Das Jahresergebnis ist im Rahmen der Abschlusserstellung um die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr beschlossenen und gezahlte Vorabausschüttung zu mindern und als "Bilanzgewinn" im Eigenkapital zu bilanzieren. Die GmbH muss ihre Bilanz im Falle einer bereits vor dem Bilanzstichtag erfolgten Vorabausschüttung zwingend unter Berücksichtigung der (teilweisen) Ergebnisverwendung aufstellen.

 

Vorabausschüttungen vor dem Bilanzstichtag

Der erwartete Jahresüberschuss 02 der Hieronymus GmbH beträgt 30.000 EUR. Hiervon sollen gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung im November 02 20.000 EUR an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die Gesellschafter sind nicht kirchensteuerpflichtig

Folge:

Der Nettobetrag der Vorabausschüttung wird auf das Konto "Vorabausschüttung" gebucht.

Gegenkonto ist das Konto "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen".

Die Buchung der Kapitalertragsteuer erfolgt auf das Konto "Vorabausschüttung". Gegenkonto ist das Konto "Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen".

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2870/7790 Vorabausschüttung 20.000 0755/3519 Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern für offene Ausschüttungen 14.725
      1746/3760 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen (KapESt und SolZ, KiSt auf KapESt) für offene Ausschüttungen 5.275

8.2 Vorabausschüttung nach dem Bilanzstichtag

Etwas anders verhält es sich hingegen bei Vorabausschüttung die erst nach dem Bilanzstichtag aber noch vor Aufstellung des Jahresabschlusses beschlossen und durchgeführt werden. Hier besteht ein Bilanzierungswahlrecht, wonach entweder

  • der gesamte Jahresüberschuss in der Bilanz auszuweisen ist und die erfolgte Vorabausschüttung kenntlich gemacht werden muss[1]

oder

  • eine Bilanzaufstellung unter teilweiser Gewinnverwendung erfolgt, bei welcher die Vorabausschüttung als Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern auszuweisen ist.
[1] s. a. Winnefeld, Bilanzhandbuch, 5. Aufl 2015, Kap. H Tz. 168.

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