Der Jahresabschluss der Hieronymus GmbH für das Wirtschaftsjahr 01 ist aufgestellt und weist einen Jahresüberschuss i. H. v. 30.000 EUR aus. Die GmbH ist nicht zur Bildung gesetzlicher oder satzungsgemäßer Rücklagen verpflichtet und auch sonst haben die Gesellschafter noch keinen Beschluss über die Ergebnisverwendung getroffen. Der erzielte Jahresüberschuss ist daher als gesonderter Posten des Eigenkapitals gemäß Handelsrecht zu passivieren.[1]

In der Praxis erfolgt dieser Ausweis durch die verwendeten EDV-Programme i. d. R. automatisiert und bedarf keiner gesonderten Buchung. Allerdings ist eine solche im Rahmen der Erfassung der EB-Wert-Vorträge zum 1.1. d. Folgejahres notwendig:

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
9000/9000 Saldenvorträge, Sachkonto 30.000 0860/2970 Gewinnvortrag vor Verwendung 30.000
[1] § 266 Abs. 3 B. A HGB

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