Der Bestand zum Bilanzstichtag muss mengenmäßig erfasst werden. Anhand der Aufzeichnungen müssen die Mengen sowie die angesetzten Waren überprüft werden können. Folgende Angaben müssen vorhanden sein:

  • die Menge (Maß, Zahl, Gewicht),
  • die Bezeichnung der Vorräte, sodass sie auch einem nicht im Betrieb tätigen Fachmann verständlich sind (Art, Artikel-Nummer, Größe),
  • der Wert der Maßeinheit,
  • der Wert der jeweiligen Vorräte (Gesamtwert unter Berücksichtigung der Menge) und
  • die Summe des Wertes des gesamten Vorratsbestands.

Zusätzlich zur Menge müssen auch die Anschaffungskosten wiedergegeben werden, falls möglich auch die Herkunft (Lieferant und Eingangsrechnung). Erforderlich ist die Herkunftsangabe zwar nicht, sie erleichtert aber die Nachprüfbarkeit des Inventars.

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