Überblick

Das Abstimmen der Konten der Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge sollte optimalerweise im Zuge der Abstimmung mit den Umsatzsteuerkonten erfolgen. Zu den Umsatzerlösen gehören die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern (§ 277 Abs. 1 HGB). Dieser Beitrag zeigt, worauf geachtet werden muss und wie Schritt für Schritt bei der Abstimmung vorgegangen werden kann.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nach § 242 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. § 140 und § 141 AO über § 4 Abs. 1 EStG nehmen Unternehmer auch steuerlich in die Pflicht, Bilanzen aufzustellen. § 246 HGB regelt die Vollständigkeit sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden, § 247 und folgende Paragrafen den Inhalt und einzelne Posten der Bilanz, § 5 EStG bildet dazu das steuerliche Gegenstück. Bilanzansätze und Bewertungsvorschriften sind ebenfalls in den Einkommensteuerrichtlinien nachzulesen. § 7g Abs. 1 EStG behandelt den Investitionsabzugsbetrag, Zweifelsfragen behandelt das BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139, BStBl I, 2022, S. 945. Die gesetzlich gültigen Umsatzsteuersätze sind im § 12 UStG geregelt; die Differenzbesteuerung ist im § 25a UStG geregelt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge