Tätigt ein Unternehmer Privatentnahmen, sind grundsätzlich Einzelaufzeichnungen vorzunehmen, um den Anteil der unentgeltlichen Wertabgaben (umsatz-) steuerlich korrekt ermitteln zu können. Alternativ können i. d. R. Pauschbeträge aus der Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums verwendet werden; dadurch wird der Unternehmer grundsätzlich von der aufwendigen Einzelerfassung der Vorgänge entbunden.

 
Arbeitsschritte erledigt
Die laufenden Warenentnahmen können als monatlicher Pauschbetrag nach den amtlichen Richtsätzen erfasst werden. Stimmen Sie die Höhe der pauschal ermittelten Entnahmen nach der Größe des Haushalts ab und verwenden Sie die dafür vorgesehenen, speziellen Erlöskonten.  
Der private Kostenanteil für Pkw-Nutzung wird ebenfalls wie ein Umsatzerlös auf speziellen Konten erfasst.  
Berücksichtigen Sie, sofern erforderlich, private Telefonanteile und Anteile für Strom, Gas, Wasser und Heizöl auf den speziellen Erlöskonten.  

Tab. 4: Arbeitsschritte beim Abstimmen der Eigenverbrauchskonten

Die Pauschbeträge aus der amtlichen Richtsatzsammlung (Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben) stellen jeweils einen Jahreswert für eine Person dar. Nachfolgend sind die Beträge für das Kalenderjahr 2023 aufgeführt.[1]

 
Gewerbezweig Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter voller insgesamt
Steuersatz Steuersatz  
EUR EUR EUR
Bäckerei 1.537 197 1.734
Fleischerei/Metzgerei 1.368 522 1.890
Gaststätten aller Art
a) mit Abgabe von kalten Speisen 1.678 579 2.257
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen 2.919 762 3.681
Getränkeeinzelhandel 113 254 367
Café und Konditorei 1.481 550 2.031
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Einzelhandel) 663 0 663
Nahrungs- und Genussmittel (Einzelhandel) 1.284 339 1.623
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Einzelhandel) 353 156 509
(Angaben ohne Gewähr)

Tab. 5: Beträge für das Kalenderjahr 2023

Für Kinder von 2 bis 12 Jahren ist die Hälfte des jeweiligen Wertes zu verwenden. Bei gemischten Betrieben, wie z. B. Bäckerei mit Lebensmittelangebot, ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag anzusetzen.

Individuelle Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Abschläge. Die monatliche Erfassung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Eigenverbrauchs hilft Ihnen, eine unrealistische, höher ausfallende Pauschalierung zum Jahresabschluss zu vermeiden. Hierfür sollten die Aufzeichnungen lückenlos und sauber dokumentiert erfasst werden.

 
Praxis-Beispiel

Privaten Verbrauch erfassen

Im Haushalt eines Lebensmittelhändlers lebt ein Ehepaar mit 2 Kindern im Alter von 1 ½ und 12 Jahren. Der Unternehmer pauschaliert den jährlichen Eigenverbrauch unter Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung (Nahrungs- und Genussmittel) wie folgt.

 
Gewerbeklasse Waren zum ermäßigten Steuersatz Waren zum vollen Steuersatz
Eltern (doppelter Richtsatz) 2.568,00 EUR 678,00 EUR
1 ½ -jähriges Kind 0,00 EUR 0,00 EUR
12-jähriges Kind (halber Richtsatz) 642,00 EUR 169,50 EUR
Gesamt 3.210,00 EUR 847,50 EUR
 
So buchen Sie richtig

Buchung der pauschal ermittelten Warenentnahmen "Eigenverbrauch"

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
1880/2130 Unentgeltliche Wertabgabe 4.443,23 8915/4610 Warenentnahme 7 % 3.210,00
      1771/3801 Umsatzsteuer 7 % 224,70
      8910/4620 Warenentnahme 19 % 847,50
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 161,03

Dienstleistungen können teils dem nichtunternehmerischen, teils dem unternehmerischen Bereich zugeordnet werden. Private Telefongespräche sind daher nicht dem Unternehmen zuzuordnen. Insoweit erfolgt keine Wertabgabe aus dem Unternehmen in den nichtunternehmerischen Bereich als Voraussetzung für eine Besteuerung.

Die private Kfz-Nutzung ist beim Jahresabschluss ebenfalls zu berücksichtigen, ist aber nicht Gegenstand der Abstimmarbeiten.

Als unentgeltliche Wertabgabe gilt auch die Erbringung einer sonstigen Leistung.

 
Praxis-Beispiel

Privater Einsatz von Arbeitnehmern

  1. Ein Bauunternehmer setzt einen Bauhilfsarbeiter zur Gartenpflege seines selbst bewohnten Einfamilienhauses ein.
  2. Ein Unternehmer setzt die im Unternehmen angestellte Reinigungskraft auch zum Reinigen seines Privathaushalts ein.
  3. Der Zahnarzt repariert in seinem Labor eine Zahnbrücke für seine Frau.
  4. Ein Architekt beauftragt einen angestellten Bauzeichner, den Entwurf eines Bauplans für einen Freund des Architekten unentgeltlich zu fertigen.
 
So buchen Sie richtig

Buchung bei "Entnahme" unentgeltlicher Leistungen aus dem Unternehmen

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
1880/2130 Unentgeltliche Wertabgaben   8925/4660 Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung 19 %  

Diese Leistungsentnahmen sind dann nicht zu erfassen und zu besteuern, wenn im Zusammenhang mit der Ausführung der Dienstleistung keine Aufwendungen entstehen. In diesem Fall liegt begrifflich keine Wertabgabe aus dem Unternehmen vor.

 
Praxis-Beispiel

Priv...

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