Bei der Inzahlungnahme handelt es sich üblicherweise um einen Tausch mit Wertausgleich in bar. Bei einer Inzahlungnahme zwischen Kaufleuten sind beide Teile dieses Geschäfts i. d. R. umsatzsteuerpflichtige Vorgänge (Ausnahme: Differenzbesteuerung).[1]

Achten Sie insbesondere bei Inzahlungnahme eines Fahrzeugs durch den Autohändler auf den ausgestellten Beleg: Der korrekte umsatzsteuerliche Rechnungsausweis entscheidet über die Inanspruchnahme der Vorsteuer. Bei falscher Ausstellung oder stillschweigender Verrechnung der Inzahlungnahme und Rechnung nur über den Restbetrag kann es passieren, dass

  1. der Autohändler die Differenz nachversteuern muss, da der Verkaufspreis nach dem Umsatzsteuergesetz tatsächlich höher lag,
  2. auch der Käufer Umsatzsteuer auf die Inzahlungnahme seines Altfahrzeugs nachzahlen muss,

ohne dass zunächst eine Seite einen Vorsteuerabzug in gleicher Höhe geltend machen kann (keine Rechnung mit entsprechendem Umsatzsteuerausweis vorhanden).

Am sichersten gehen beide Unternehmer mit der Ausstellung von getrennten Rechnungen über den Verkauf des Neuwagens und den Verkauf des Altfahrzeugs.

 
Praxis-Beispiel

Inzahlungnahme Anlagegut

Inzahlungnahme eines gebrauchten Firmen-Pkw über netto 20.000 EUR (Buchgewinn); der Zugang des Neuwagens wurde bereits zum (verminderten) Barpreis von 20.000 EUR gebucht:

 
ursprünglicher Kaufpreis Neuwagen netto 40.000 EUR
Inzahlungnahme Altfahrzeug 20.000 EUR
Restkaufpreis Neuwagen netto 20.000 EUR

Hier sind zur korrekten buchhalterischen Abbildung zusätzlich sowohl ein umsatzsteuerpflichtiger Erlös für den Altwagen i. H. v. netto 20.000 EUR (Inzahlungnahme) als auch weitere Anschaffungskosten des Neuwagens i. H. v. netto 20.000 EUR nachzubuchen.

 
So buchen Sie richtig

Nachbuchungen Inzahlungnahme und Anschaffung Neuwagen

Buchungsvorschlag SKR 03/04:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

0320/

0520
Pkw 20.000

8829/

4849
Erlöse aus Anlageverkäufen 20.000

1576/

1406
Vorsteuer 3.800

1776/

3806
Umsatzsteuer 3.800
 
Erlös Altfahrzeug netto 20.000 EUR
ermittelter Buchwert Altfahrzeug 15.000 EUR
Buchgewinn 5.000 EUR

Zusätzlich ist der Buchwertabgang des Firmen-Pkw (Buchgewinn) zu erfassen:

Buchungsvorschlag SKR 03/04:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

2315/

4855
Anlagenabgänge Sachanlagen (Buchgewinn) 15.000

0320/

0520
Pkw 15.000

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