Die Fahrzeugkosten als Bestandteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen weisen alle Kfz-Kosten des laufenden Geschäftsjahres aus, so z. B.

  • Kraftstoffe,
  • Kfz-Versicherungen,
  • Reparaturen,
  • Leasinggebühren etc.

Die Kfz-Steuern werden hingegen unter den "sonstigen Steuern" ausgewiesen.

Auf dem Aufwandskonto "Sonstige Kfz-Kosten" (SKR 03: 4580; SKR 04: 6570) finden sich alle Kfz-Aufwendungen, die anderweitig nicht zugeordnet werden können, z. B. Gebühren für Autoradio, Reinigung, Parken. Unter "Laufende Kfz-Betriebskosten" sind u. a. Aufwendungen für Benzin, Diesel und Öl zu erfassen.

 
Arbeitsschritte erledigt
Ist auf den Konten mit regelmäßigen Buchungen (z. B. Kfz-Versicherung, Leasing) die Vollständigkeit gegeben?  
Insbesondere bei Kfz-Steuern ist zu prüfen, ob Abgrenzungen zu erfolgen haben, um die periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen zu gewährleisten.  
Ist auf den Konten Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung (versehentlich) Vorsteuer gebucht worden, so sind Berichtigungen erforderlich.  
Liegen (Rück-) Erstattungen vor, sind diese i. d. R. auf den entsprechenden Aufwandskonten im Haben zu verbuchen.  
Versicherungsentschädigungen für Unfallschäden sind auf einem gesonderten Ertragskonto zu erfassen. Achten Sie auch hier auf eine (fälschlicherweise) Berücksichtigung von Vorsteuer.  

Tab. 4: Arbeitsschritte beim Abstimmen der Kfz-Kosten

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