Die Fahrzeugkosten als Bestandteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen weisen alle Kfz-Kosten des laufenden Geschäftsjahres aus, so z. B.
- Kraftstoffe,
- Kfz-Versicherungen,
- Reparaturen,
- Leasinggebühren etc.
Die Kfz-Steuern werden hingegen unter den "sonstigen Steuern" ausgewiesen.
Auf dem Aufwandskonto "Sonstige Kfz-Kosten" (SKR 03: 4580; SKR 04: 6570) finden sich alle Kfz-Aufwendungen, die anderweitig nicht zugeordnet werden können, z. B. Gebühren für Autoradio, Reinigung, Parken. Unter "Laufende Kfz-Betriebskosten" sind u. a. Aufwendungen für Benzin, Diesel und Öl zu erfassen.
Arbeitsschritte | erledigt |
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Ist auf den Konten mit regelmäßigen Buchungen (z. B. Kfz-Versicherung, Leasing) die Vollständigkeit gegeben? | |
Insbesondere bei Kfz-Steuern ist zu prüfen, ob Abgrenzungen zu erfolgen haben, um die periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen zu gewährleisten. | |
Ist auf den Konten Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung (versehentlich) Vorsteuer gebucht worden, so sind Berichtigungen erforderlich. | |
Liegen (Rück-) Erstattungen vor, sind diese i. d. R. auf den entsprechenden Aufwandskonten im Haben zu verbuchen. | |
Versicherungsentschädigungen für Unfallschäden sind auf einem gesonderten Ertragskonto zu erfassen. Achten Sie auch hier auf eine (fälschlicherweise) Berücksichtigung von Vorsteuer. |
Tab. 4: Arbeitsschritte beim Abstimmen der Kfz-Kosten
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