Die Nutzung von WLAN-Netzen ist in vielen Unternehmen mittlerweile Standard. WLAN-Netze sollten auf dem aktuellen Stand der Technik sein und z. B. durch regelmäßige Updates und möglichst sichere Passwörter und Sicherheitseinstellungen geschützt werden. Werden nicht-öffentliche WLAN-Netze von Dritten missbräuchlich genutzt, kann neben einem Unterlassungsanspruch und Ersatz der Abmahnkosten dann auch ein weiterer Schadensersatzanspruch einschlägig sein.

 
Praxis-Tipp

Da immer mehr Endgeräte, wie beispielsweise Drucker, Überwachungsanlagen, Maschinen etc. auch ohne ausdrückliches Hinzutun von Nutzern für die Ansteuerung über das Internet vorkonfiguriert sind, sollten auch solche Gräte nicht vergessen und entsprechend gesichert werden, da diese sonst für Angriffe von außen auf die IT-Infrastruktur genutzt werden können.

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