Um zu verhindern, dass Mitarbeiter im Falle unvorhergesehener IT-Störungen (z. B. Netzwerkproblemen, Systemabsturz, Datenverlust, Computerviren, Hackerangriffen) aus Unkenntnis oder Panik falsche Maßnahmen treffen, sollte ein Verhaltensplan aufgestellt werden, in dem geregelt ist, wie sich ein Mitarbeiter bei Unregelmäßigkeiten zu verhalten hat.

 
Praxis-Beispiel

Verhaltensplan bei sicherheitsrelevanten Unregelmäßigkeiten

 
  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Geben Sie die Meldung über Unregelmäßigkeiten an Herrn MUSTERMANN, Tel.: -123 (oder bei größeren Unternehmen: entsprechend dem Meldeplan), unverzüglich weiter.
  3. Weitere Maßnahmen dürfen erst auf Veranlassung Berechtigter (oder hier konkrete Personen nennen) getroffen werden.
  4. Geben Sie alle Begleitumstände ungeschönt an den Ansprechpartner weiter.
  5. Teilen Sie dem Ansprechpartner Ihre erste Einschätzung über die mögliche Ursache, interne und externe Betroffene, Schadenshöhe und Folgeschäden mit.
  6. Geben Sie keine Informationen an Dritte weiter, ohne dass Sie hierzu ausdrücklich autorisiert worden sind.

gez. Mustermann, Geschäftsführer

(Herausgeber der Verhaltensanweisung)
 
Achtung

Vorsicht mit Überwachungsmaßnahmen

Maßnahmen, die zur Überwachung der Mitarbeiter (z. B. des E-Mail-Verkehrs oder des Internetnutzungsverhaltens) dienen, sind nicht uneingeschränkt zulässig und sollten daher nur nach vorheriger juristischer Prüfung eingesetzt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge