Um zu verhindern, dass Mitarbeiter im Falle unvorhergesehener IT-Störungen (z. B. Netzwerkproblemen, Systemabsturz, Datenverlust, Computerviren, Hackerangriffen) aus Unkenntnis oder Panik falsche Maßnahmen treffen, sollte ein Verhaltensplan aufgestellt werden, in dem geregelt ist, wie sich ein Mitarbeiter bei Unregelmäßigkeiten zu verhalten hat.
Verhaltensplan bei sicherheitsrelevanten Unregelmäßigkeiten
gez. Mustermann, Geschäftsführer (Herausgeber der Verhaltensanweisung) |
Vorsicht mit Überwachungsmaßnahmen
Maßnahmen, die zur Überwachung der Mitarbeiter (z. B. des E-Mail-Verkehrs oder des Internetnutzungsverhaltens) dienen, sind nicht uneingeschränkt zulässig und sollten daher nur nach vorheriger juristischer Prüfung eingesetzt werden.
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