Ein Unternehmensberater hat seinem Kunden für ein Unternehmenskonzept 10.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (= 11.900 EUR brutto) in Rechnung gestellt. Seine Rechnung datiert vom 15.4.2024 Sein Kunde überweist ihm am 8.10.2024 einen Betrag von 8.000 EUR.

a) Der Unternehmensberater wendet die Ist-Besteuerung an

Der Unternehmensberater erfasst den gezahlten Betrag von 8.000 EUR – 1.277,31 EUR USt = 6.722,69 EUR erst in seiner Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Oktober; bei einer vierteljährlichen Abgabe in der Voranmeldung für das 4. Quartal. Der Unternehmensberater versteuert nur den Betrag, den sein Kunde tatsächlich gezahlt hat. Er bucht im Zeitpunkt der Zahlung wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 8.000,00 8400/4400 Erlöse 19 % 6.722,69
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 1.277,31

b) Der Unternehmensberater wendet die Soll-Besteuerung an

Der Unternehmensberater muss den Umsatz in seiner Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat April erklären. Er zahlt die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer von 1.900 EUR im Monat Mai, bei einer Dauerfristverlängerung im Juni. Im Zeitpunkt der Rechnungserstellung bucht er wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1400/1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.900,00 8400/4400 Erlöse 19 % 10.000,00
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 1.900,00

Zahlt der Kunde im Oktober nicht den vollen Betrag, kann er die Umsatzsteuer von (11.900 EUR – 8.000 EUR = 3.900 EUR : 119 × 19 =) 622,69 EUR im Voranmeldungszeitraum Oktober nur dann korrigieren, wenn absehbar ist, dass er die restliche Forderung nicht mehr erhält bzw. sein Kunde eine Zahlung des Restbetrags ablehnt. Ist dies der Fall, bucht er die Zahlung und den Restbetrag als Forderungsausfall (Korrektur der Erlöse) wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 8.000,00      
8400/4400 Erlöse 19 % 3.277,31      
1776/3805 Umsatzsteuer 19 % 622,69 1400/1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.900,00

Bestehen Aussichten, den Restbetrag von 3.900 EUR noch zu erhalten, bleibt die Forderung insoweit bestehen und eine Korrektur der Umsatzsteuer scheidet aus. Wenn Kunden verspätet zahlen, ist der Nachteil der Soll-Besteuerung besonders groß.

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