Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Investitionsabzugsbetrag § 7 g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll)
Eigener Kontenplan SKR 03
  9970
IKR  
  SKR 04
  9970
 

Kostenstelle/

Schlüssel
 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Investitionsabzugsbetrag § 7 g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben)
Eigener Kontenplan SKR 03
  9971
IKR  
  SKR 04
  9971
 

Kostenstelle/

Schlüssel

So kontieren Sie richtig!

Der Investitionsabzugsbetrag beträgt maximal 40 % der voraussichtlichen Investitionskosten. Mit dem Investitionsabzugsbetrag wird de facto die Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern vorgezogen, die noch nicht angeschafft worden sind, aber in den folgenden 3 Jahren angeschafft werden sollen. Der Unternehmer bucht auf das Konto "Investitionsabzugsbetrag § 7 g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll)" 9970 (SKR 03) bzw. 9970 (SKR 04) und auf das Konto "Investitionsabzugsbetrag § 7 g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben)" 9971 (SKR 03) bzw. 9971 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Investitionsabzugsbetrag § 7 g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll)

an Investitionsabzugsbetrag § 7 g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben)

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