Grundsätzlich steht es dem Website-Betreiber frei, selber zu entscheiden, mit welchen Gestaltungselementen er die Inhalte seiner Website vermitteln möchte. Daher kann er selber entscheiden, ob er eine Aussage in Schriftform, als Grafik oder beispielsweise als Video einstellt. Es gibt jedoch auch Inhalte, bei denen die Darstellung gesetzlich vorgeschrieben ist. Insbesondere im E-Commerce Bereich finden sich solche Vorschriften. Hierzu zählt beispielsweise die im Rahmen der seit Januar 2016 bestehenden Verpflichtung seitens des Onlinehändlers gegenüber einem Verbraucher, auf die Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung hinzuweisen. Diese Pflicht besteht aufgrund einer EU-Verordnung und verpflichtet den Onlinehändler, einen solchen Hinweis in Linkform (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) auf seiner Webseite einzustellen - unabhängig davon, ob sein Angebot national oder international angeboten wird.

 
Hinweis

Gerade bei relativ neuen Vorschriften ist häufig nicht geklärt, wie genau diese Vorschriften umzusetzen sind und welche rechtlichen Konsequenzen sich aus der Umsetzung ergeben. Beispielsweise ist nicht geklärt, ob ein fehlender Hinweis auf die Online-Streitbeilegung gleichzeitig ein Wettbewerbsverstoß darstellt. Der Hinweis auf die Online-Streitbeilegung soll beispielsweise durch das Einfügen eines Links umgesetzt werden: "Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden". Wo der Link stehen soll, ist nicht vorgeschrieben, er soll jedoch leicht zugänglich sein. Ein Link innerhalb des Impressum soll ausreichen.

Abb. 5: Online-Streitbelegung, deutsche Version

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