Fotos und Videos auf geschäftlichen Websites zeigen oftmals das Unternehmen, einzelne Produkte, Mitglieder der Geschäftsleitung oder Szenerien von Veranstaltungen. Zudem werden Fotos, Videos häufig zur Emotionalisierung des Inhalts oder zur Verbesserung der Optik der Seite eingesetzt. Diese werden entweder von Fotografen eigens für das Unternehmen erstellt oder es werden Fotos, Videos aus kommerziellen oder nicht kommerziellen Archiven verwendet. In vielen Fällen werden auch Fotos, Videos aus dem Internet eingesetzt – nicht immer mit der ausdrücklichen Zustimmung des Rechte-Inhabers.

 
Hinweis

Bei Videos gilt grundsätzlich das gleiche wie bei der Nutzung von Fotos. Wird im Video noch Musik genutzt, sind die Hinweise in Abschnitt 3.4 zu beachten.

Eigene Fotos

Fotos, die das Unternehmen (Gebäude, Personen) bzw. seine Produkte zeigen, werden regelmäßig von professionellen Fotografen im Auftrag des Unternehmens gefertigt. Die Einbindung der Fotos und Videos in die Unternehmenswebsite ist dann unproblematisch, wenn das Unternehmen entsprechende Nutzungsrechte besitzt.

Grundsätzlich hat der Fotograf die Urheberrechte an den Fotos, somit gemäß § 15 UrhG auch das Recht an der Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung. Daher empfiehlt sich bei der Auftragsvergabe an einen Fotografen, die Bildrechte zu klären – je nach Nutzungsart (Dauer, Einsatzgebiet, Größe der Darstellung etc.) können unterschiedliche Entgelte für die Fotos anfallen. Dies gilt auch für Fotos von Personen, z. B. Portraitfotos und Pressefotos. Zwar kann der Fotograf diese nicht ohne Zustimmung der abgebildeten Person verbreiten, umgekehrt darf die Person aber auch nicht ohne Zustimmung des Fotografen die Fotos vervielfältigen, scannen oder für andere als die vereinbarten Zwecke nutzen.

 
Praxis-Tipp

Vor dem Einsatz von Fotos, die für andere Werbemittel verwendet werden, sollte geprüft werden, ob die Nutzungsrechte auch eine Nutzung im Rahmen einer Unternehmenswebsite beinhalten. Unter Umständen sind entsprechende Rechte nachträglich zu erwerben. Dabei reicht für den Einsatz auf einer Website in der Regel ein kleineres Format mit einer geringeren Auflösung aus (72 dpi), was sich häufig preismindernd auf das Nutzungsentgelt auswirkt. Hier kann es angebracht sein, die Nutzungsrechte vorhandener Bilder mit hoher Auflösung nicht zu erweitern, sondern ein gesondertes Nutzungsrecht für das gleiche Motiv mit entsprechenden anderen Datenformaten zu erwerben.

Fotos aus Fotoarchiven

Fotoarchive bieten für nahezu jedes Thema eine Vielzahl an Fotos an. Ein Beispiel für einen internationalen Fotomarktplatz ist Adobe Stock (https://stock.adobe.com/photos). Hier können Profi- wie Hobbyfotografen ihre Fotos einstellen und verkaufen. Die Bilder haben allerdings ihren Preis. Für ein Jahresabo von 10 Medien pro Monat bezahlt man 29,99 EUR pro Monat.

Abb. 3: Der internationale Fotomarktplatz Fotolia

Fotos von Personen

Fotos von Personen dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden (sog. Recht am eigenen Bild). Ausgenommen hiervon sind Personen aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen, die nur als "Beiwerk" neben Landschaften stehen, oder Bilder von öffentlichen Versammlungen.

 
Hinweis

Die reine Existenz von Fotos im Internet ist nicht gleichbedeutend mit der Einwilligung des Rechte-Inhabers zur Verbreitung dieser Fotos durch Dritte. Bei Personenfotos ist daher grundsätzlich Vorsicht geboten. Diese sollten besser nicht kopiert werden.

Fotos aus dem Internet

Im Internet finden sich zahlreiche Fotografien von Personen, Landschaften und Gegenständen. Oftmals gefällt das eine oder andere Motiv und man möchte ein Foto unverändert zu eigenen Zwecken verwenden. Rein technisch gesehen ist es einfach, diese Fotos zu kopieren. Grundsätzlich gilt auch hier, dass der Ersteller des Fotos (z. B. der Fotograf) das Nutzungs- und Verwertungsrecht an den Fotos hat. Im Unterschied zu den o. g. Abbildungen und Grafiken sind Fotos auch dann durch das UrhG geschützt, wenn sie keine besondere Schöpfung oder Gestaltung aufweisen. Fotos dürfen also nicht beliebig von Dritten verwendet werden, sie sind unfrei.

Ein Großteil der Fotos im Internet steht somit nicht zur freien Verfügung. Außer zur eigenen privaten Nutzung oder zu Unterrichtszwecken darf dieses Material nicht weiterverwendet werden. Dies gilt insbesondere für eine kommerzielle Nutzung. Die Verwendung eines Fotos, beispielsweise als Bildschirmschoner auf dem eigenen häuslichen PC, ist also grundsätzlich möglich, die Einbindung in die Firmenwebseite dagegen nicht.

 
Hinweis

Es kommt auch vor, dass Fotos im Internet (oder auf CD-ROM) zur freien Nutzung bereitstehen, etwa auf Fanseiten. Diese Fotos sind in der Regel als solche gekennzeichnet. Vor ihrer Nutzung sollten die jeweiligen Nutzungsbedingungen beachtet werden. Beispielsweise kann eine Verwendung nur zu bestimmten Zwecken (z. B. nicht-kommerzielle Zwecke) oder für die Pressearbeit zulässig sein; eine kommerzielle Nutzung ist hingegen nicht erlaubt. Unter Einhaltung der...

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