Am Anfang eines Internetauftritts steht die Domain. Die Internetdomain ist die Adresse, unter der das Internetangebot des Unternehmens vom Besucher aufgerufen werden kann. Die Auswahl des Domainnamens erfolgt in der Regel nicht nach rechtlichen Aspekten, sondern wird häufig aus dem Unternehmensnamen abgeleitet. Marketingrelevante Gesichtspunkte, wie etwa leichte Einprägsamkeit für den Nutzer, spielen ebenso eine Rolle.

Die rechtliche Seite darf dennoch nicht außer Acht gelassen werden. Der begehrte Domainname kann unter Umständen gegen Rechte Dritter und/oder das Wettbewerbsrecht verstoßen.

 
Hinweis

Eine Domainregistrierung erfolgt in den meisten Fällen nicht unmittelbar bei der Registrierungsstelle (z. B. der DENIC e. G.), sondern über entsprechende Dienstleister. Je nach Anbieter können dabei auch Vorschläge zu alternativen Domains angezeigt werden, etwa wenn die Wunschdomain bereits belegt ist, was häufig bei den neuen Top-Level-Domains der Fall ist. Doch Vorsicht! Hierbei handelt es sich nur um technisch mögliche Domains. Die Listen sagen jedoch nichts darüber aus, ob die Registrierung einer solchen freien Domain nicht Rechte Dritter verletzt.

Namens- und Kennzeichenrechte

In Bezug auf Dritte können durch die Domainbenutzung insbesondere Namens- und Kennzeichenrechte verletzt werden. Geschützt sind insbesondere prioritätsältere

  • eingetragene Marken nach dem Markengesetz (§§ 14, 15 MarkenG),
  • geschäftliche Bezeichnungen (z. B. Firma), die besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken (§ 5 MarkenG),
  • Namen (§ 12 BGB).
 
Hinweis

Eine Domain kann nicht nur bei einer wörtlichen Übereinstimmung mit einer geschützten Marke, sondern auch bereits bei einer Ähnlichkeit mit dieser eine Verwechslungsgefahr im Sinne des Markenrechts begründen und somit Rechte Dritter verletzen.

Der in seinen Rechten beeinträchtigte Dritte hat dann die Möglichkeit, gegen den Domaininhaber Unterlassungs- und (je nach Fall) auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 
Praxis-Tipp

Bevor eine Domain angemeldet wird, sollte daher eine ausführliche Recherche stattfinden, um sicherzustellen, dass der gewünschte Name nicht bereits für Dritte geschützt ist. Am einfachsten geht dies über eine Internetrecherche, z. B. über die Suchmaschinen Google (http://www.google.de) oder metacrawler (http://www.metacrawler.de). Sofern hier der gewünschte Begriff aufgelistet ist, kann zunächst durch einen Besuch der entsprechenden Webseite geprüft werden, ob dort Hinweise auf mögliche Schutzrechte (z. B. eingetragene Marken) vorliegen. Aber Achtung: Ein expliziter Hinweis auf bestehende Schutzrechte ist grundsätzlich nicht notwendig. In der Regel weisen Schutzrechteinhaber jedoch auf ihre Rechte hin. Ist dies der Fall, sollte nach einem anderen Domainnamen gesucht werden.

Wenn diese Suche negativ verläuft, sollte in einem weiteren Schritt eine Markenrecherche durchgeführt werden. Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamts (Bereich DPMA Register) unter http://www.dpma.de.

Alternativ kann eine professionelle Domain- bzw. Markenrecherche in Auftrag gegeben werden. Entsprechende Dienstleister finden sich z. B. unter http://www.dgd.de, der Website der Deutschen Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis e. V.

Abb. 2: DPMA Register, Markenrecherche beim Deutschen Marken- und Patentamt

Auch Facebook-Nutzung nicht ohne Recherche

Soll ein Internetauftritt z. B. über Facebook erfolgen, so muss die Facebook-Seite eine Bezeichnung/einen Nutzernamen haben, unter der diese zu finden ist, z. B. die Haufe Mediengruppe unter http://www.facebook.com/haufeverlag. Die Bezeichnung einer Seite auf Facebook kann dabei die Rechte Dritter ebenso verletzen wie eine eigene Domain. Hier haftet letztlich der Facebook-Nutzer gegenüber dem verletzen Dritten und zudem gegenüber Facebook aus dem Nutzungsvertrag. Daher sollte vor der Verwendung eines Begriffs als Facebook-Nutzer ebenfalls eine vorgenannte Recherche erfolgen.

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