Die Pflichtangaben nach § 5 TMG betreffen grundsätzlich jede geschäftliche Website. Je nach Art der geschäftlichen Tätigkeit und Rechtsform sind unterschiedliche Angaben zu machen. Die nachfolgende Auflistung zeigt, welche Angaben notwendig sind inklusive Beispiel (s. Tab. 1).
Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz (Anbieterkennzeichnung/ Impressum) | |||
---|---|---|---|
Was muss angegeben werden? | Für wen gilt diese Vorschrift? | Beispiel | Hinweis |
Name, Vorname bzw. Firmierung | Alle | Mustermann GmbH; Hans Mustermann e.K.; Max Mustemann; Mustermann e. V. |
Bei natürlichen Personen muss mindestens ein Vorname ausgeschrieben sein. Bei Personengesellschaften oder juristischen Personen muss die vollständige Firmierung angegeben werden. |
Anschrift | Alle | Musterstraße 1, 112345 Musterstadt | Es muss die ladungsfähige Anschrift aufgeführt werden, kein Postfach. |
Vertretungsberechtigte Personen |
Juristische Personen/Personengesellschaften |
Mustermann GmbH & Co. KG, vertreten durch die Mustermann GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Max Mustermann | Es muss letztlich eine natürliche Person (Mensch) angeben werden. |
Telefonnummer und E-Mail-Adresse |
Alle |
Telefon: 01234/56789 E-Mail: info@muster.xy |
Mindestens Angabe einer E-Mail-Adresse und eines weiteren elektronischen oder eines nicht-elektronischen Kommunikationsmittels (z. B. einer elektronischen Anfragemaske oder einer Telefonnummer). Zwischen den Gerichten ist strittig, ob bei Angabe einer Telefonnummer die telefonische Erreichbarkeit zwingend erforderlich ist oder ob ein Anrufbeantworter ausreicht. |
Register und Registernummer (Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister) | Alle, die in einem der genannten Register eingetragen sind. Gilt auch für Registereintragungen im Ausland. | AG Musterstadt HR B: 1234 |
Bei Gesellschaften in Gründung z. B.: Mustermann GmbH i.G. AG Musterstadt HR B: wird mitgeteilt |
Umsatzsteueridentifikationsnummer |
Alle, die eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des UStG besitzen. |
USt-Identifikationsnummer: DE 123456789 |
Es muss nur die Umsatzsteueridentifikationsnummer, nicht die Umsatzsteuernummer angegeben werden. Anmerkung: Eine USt-ID fängt immer mit einem Länderkürzel an (eine deutsche ID mit DE). Eine einfache Umsatzsteuernummer hingegen besteht nur aus Zahlen. |
Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung |
Alle, die die Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen. | Wirtschafts-Identifikationsnummer: DE 123456789 | |
Bei Angaben über das Kapital der Gesellschaft: 1. Stammkapital 2. Wenn nicht alle Einlagen, die in Geld geleistet werden müssen, eingezahlt worden sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen. |
Bei Angaben über das Kapital der Gesellschaft im Impressum. |
Stammkapital 25.000 EUR Ausstehende Einlagen: 5.000 EUR |
Es müssen keine Angaben zum Kapital gemacht werden. Werden jedoch Angaben gemacht, dann ist über eventuell ausstehende Einlagen zu informieren. |
Angaben für besondere Berufsgruppen bzw. Unternehmen | |||
Angaben über die Aufsichtsbehörde |
Anbieter, deren Internetauftritt im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf (z. B. Bank, Versicherung). |
… von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen zugelassen. <es folgt die Postanschrift der Aufsichtsbehörde> |
Es ist die aktuelle Aufsichtsbehörde zu nennen, selbst dann, wenn tatsächlich keine Zulassung besteht (doppelte Abmahngefahr: 1. Ausübung der Tätigkeit ohne erforderliche Zulassung; 2. Verstoß gegen § 5 TMG). Nicht abschließend geklärt ist, ob auch die postalische Anschrift der Aufsichtsbehörde angegeben werden muss, daher besser mit angeben. |
Kammer, der der Diensteanbieter angehörig ist, die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind. | Berufsgruppen, die in § 5 Nr. 5 TMG aufgeführt sind, z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte etc. |
Textvorlagen bieten mittlerweile fast alle Kammern an. Am besten bei der zuständigen Kammer nachfragen. |
Tab. 1: Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz (Anbieterkennzeichnung/Impressum)
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