Die Pflichtangaben nach § 5 TMG betreffen grundsätzlich jede geschäftliche Website. Je nach Art der geschäftlichen Tätigkeit und Rechtsform sind unterschiedliche Angaben zu machen. Die nachfolgende Auflistung zeigt, welche Angaben notwendig sind inklusive Beispiel (s. Tab. 1).

 
Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz (Anbieterkennzeichnung/ Impressum)
Was muss angegeben werden? Für wen gilt diese Vorschrift? Beispiel Hinweis
Name, Vorname bzw. Firmierung Alle

Mustermann GmbH;

Hans Mustermann e.K.;

Max Mustemann;

Mustermann e. V.

Bei natürlichen Personen muss mindestens ein Vorname ausgeschrieben sein.

Bei Personengesellschaften oder juristischen ­Personen muss die ­vollständige Firmierung angegeben werden.
Anschrift Alle Musterstraße 1, 112345 ­Musterstadt Es muss die ladungsfähige Anschrift aufgeführt werden, kein Postfach.

Vertretungsberechtigte Personen

Juristische Personen/Personengesellschaften

Mustermann GmbH & Co. KG, vertreten durch die Mustermann GmbH, diese ver­treten durch den Geschäftsführer Max Mustermann

Es muss letztlich eine ­natürliche Person (Mensch) angeben ­werden.

Telefonnummer und E-Mail-Adresse

Alle

Telefon: 01234/56789

E-Mail: info@muster.xy

Mindestens Angabe einer E-Mail-Adresse und eines weiteren elektronischen oder eines nicht-elektronischen Kommunika­tionsmittels (z. B. einer elektronischen Anfragemaske oder einer ­Telefonnummer).

Zwischen den Gerichten ist strittig, ob bei Angabe einer Telefonnummer die telefonische Erreichbarkeit zwingend erforderlich ist oder ob ein Anrufbeantworter ausreicht.
Register und Registernummer (Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister) Alle, die in einem der genannten Register eingetragen sind. Gilt auch für Register­eintragungen im Ausland.

AG Musterstadt

HR B: 1234

Bei Gesellschaften in Gründung z. B.:

Mustermann GmbH i.G. AG Musterstadt

HR B: wird mitgeteilt

Umsatzsteueridenti­fikationsnummer

Alle, die eine Umsatzsteuer­identifikationsnummer nach § 27a des UStG besitzen.

USt-Identifikationsnummer: DE 123456789

Es muss nur die Umsatzsteueridentifikationsnummer, nicht die ­Umsatzsteuernummer angegeben werden. ­Anmerkung: Eine USt-ID fängt immer mit einem Länderkürzel an (eine deutsche ID mit DE). Eine einfache Umsatzsteuernummer hingegen ­besteht nur aus Zahlen.

Wirtschafts-Identifi­kationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung

Alle, die die Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung ­besitzen. Wirtschafts-Identifikationsnummer: DE 123456789  

Bei Angaben über das Kapital der Gesellschaft:

1. Stammkapital

2. Wenn nicht alle Einlagen, die in Geld geleistet werden müssen, eingezahlt worden sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden ­Einlagen.

Bei Angaben über das Kapital der Gesellschaft im Impressum.

Stammkapital 25.000 EUR Ausstehende Einlagen: 5.000 EUR

Es müssen keine Angaben zum Kapital gemacht werden. Werden jedoch Angaben gemacht, dann ist über eventuell aus­stehende Einlagen zu ­informieren.

Angaben für besondere Berufsgruppen bzw. Unternehmen

Angaben über die ­Aufsichtsbehörde

Anbieter, deren Internetauftritt im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf (z. B. Bank, ­Versicherung).

… von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen zugelassen. <es folgt die Postanschrift der Aufsichtsbehörde>

Es ist die aktuelle Aufsichtsbehörde zu nennen, selbst dann, wenn tatsächlich keine Zulassung besteht (doppelte Abmahngefahr: 1. Ausübung der Tätigkeit ohne erforderliche Zulassung; 2. Verstoß gegen § 5 TMG). Nicht abschließend geklärt ist, ob auch die postalische Anschrift der Aufsichtsbehörde ­angegeben werden muss, daher besser mit angeben.
Kammer, der der Diensteanbieter angehörig ist, die gesetz­liche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, sowie die Bezeichnung der ­berufsrechtlichen ­Regelungen und wie diese zugänglich sind.

Berufsgruppen, die in § 5 Nr. 5 TMG aufgeführt sind, z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte etc.

Textvorlagen bieten mittlerweile fast alle Kammern an. Am besten bei der zustän­digen Kammer nachfragen.

Tab. 1: Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz (Anbieterkennzeichnung/Impressum)

 
Hinweis

Insbesondere bei Webseiten wird das Rad nicht immer neu erfunden. Eine Vielzahl von Quellen im Internet bieten bereits vorhandene Grafiken, Fotos, Videos etc. kostenlos an. Vor der Nutzung sollten jedoch die Nutzungsbestimmungen genauestens beachtet werden. In der Regel ist nur eine private Nutzung erlaubt. Eine Nutzung für geschäftliche Zwecke ist entweder ausgeschlossen oder nur kostenpflichtig zulässig.

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