Der rasante technische Fortschritt führt dazu, dass Internetauftritte immer wieder verändert und überarbeitet werden. Dabei dient der Internetauftritt meistens der Werbung für das Unternehmen bzw. für dessen Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob Produkte/Dienstleitungen unmittelbar über den Webauftritt verkauft werden oder der Webauftritt nur dem "Vorverkauf" dient, z. B. zum Imageaufbau oder als Informations- und Kommunikationsplattform.

Das, was das Unternehmen im Internet bereitstellt, ist durch die Speicherung in Suchmaschinen vielfach für einen kaum überschaubaren Zeitraum abrufbar. Für den Internetverantwortlichen bedeutet dies, dass die abrufbaren Informationen, angefangen von der Domain bis hin zu einzelnen Texten oder Grafiken, überlegt ausgewählt werden müssen. Dabei ist nicht nur auf die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Website-Elemente zu achten, sondern auch auf die Übereinstimmung mit dem geltenden Recht.

 
Hinweis

Die nachfolgenden Ausführungen gelten grundsätzlich für die Erstellung jeder Website. Je nach inhaltlicher Ausgestaltung des Webangebots können zusätzliche Anforderungen hinzukommen, wie beispielsweise spezielle AGBs. Zudem ist die räumliche Reichweite des Internetauftritts zu beachten. Wer beispielsweise einen Webshop betreibt und sein Angebot in verschiedenen Ländern verbreitet, muss nach dem Marktortprinzip die Regeln der Länder beachten, in denen er sein Angebot zur Verfügung stellt. Ein Indiz für die Reichweite ist beispielsweise die Sprache oder Währung in der das Angebot zur Verfügung gestellt wird. Möchte man das Angebot auf bestimmte Länder eingrenzen, so sollte man hierauf explizit hinweisen. Grundsätzlich haftet der Websitebetreiber für die Inhalte seines Internetauftritts und der damit einhergehenden Einhaltung rechtlicher Vorschriften, unabhängig davon, wer den Webauftritt erstellt, bearbeitet oder von der eingesetzten Software (z. B. WordPress).

Medienvielfalt

Die Nutzer von Internetseiten verwenden mittlerweile eine Vielzahl von Endgeräten, so PCs, Mobiltelefone, Tabletts oder ähnliches. Die daraus resultierenden technischen Gegebenheiten, wie eingesetzte Software, Bildschirmauflösungen, sind bei der Ausgestaltung der Website zusätzlich zu beachten. Insbesondere im Hinblick auf die Übermittlung der rechtlich notwendigen Informationen, zum Beispiel Datenschutzerklärung oder Impressum können Gestaltungsfehler bzw. Programmierfehler dazu führen, dass solche Elemente nicht erreichbar sind und somit schnell zu rechtlichen Problemen führen.

Geschäftlich in Facebook

Auch Sites wie Facebook (www.facebook.com) können für den geschäftlichen Webauftritt genutzt werden.

Abb. 1: Die Haufe Mediengruppe bei Facebook

 
Praxis-Tipp

Ob ein Internetauftritt allein über Facebook erfolgen soll, ist letztlich eine rein unternehmerische Entscheidung und von vielen Faktoren abhängig, wie z. B. Zielgruppe, Webangebot oder Zweck des Internetauftritts. Zu beachten ist jedoch, dass letztlich die Facebookbetreiber die Regeln für die Nutzung aufstellen. Sie können beispielsweise bestimmte Funktionen abschalten, einschränken oder kostenpflichtig anbieten. Auch bietet eine eigene, d. h. selbst administrierte Website mehr Gestaltungsspielraum und Nutzungsmöglichkeiten. Zudem sind die nachfolgenden rechtlichen Regeln auch bei einer Facebook-Seite zu beachten.

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