Beim innergemeinschaftlichen Erwerb muss die Beförderung oder Versendung durch den Lieferer oder Abnehmer in einem Mitgliedsstaat beginnen und in einem anderen Mitgliedsstaat enden. Das gilt selbst dann, wenn die Beförderung oder Versendung in einem Drittland beginnt. Somit liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, wenn der Gegenstand in einem anderen Mitgliedsstaat der Einfuhrumsatzsteuer unterworfen wird.

Gelangt der Gegenstand im Rahmen einer Durchfuhr ins Inland, dann liegt kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, weil die zollrechtliche und einfuhrumsatzsteuerliche Abfertigung zum freien Verkehr im Inland (Bestimmungsland) erfolgt.

Wird der Gegenstand aus einem Drittland in dem EU-Land, in dem er ins Gemeinschaftsgebiet gelangt zum zoll- und steuerrechtlichen Verkehr abgefertigt und anschließend an den Abnehmer in einem anderen EU-Land weitergeleitet, liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor.

 

Praxis-Beispiel: Warenbewegung innerhalb der Mitgliedstaaten

Ein deutscher Unternehmer bezieht Ware aus den USA, die in den Niederlanden einfuhrumsatzsteuerrechtlich zum freien Verkehr abgefertigt wird. Die niederländische Einfuhrumsatzsteuer beträgt 3.500 EUR. Die Ware wird anschließend von einem Transportunternehmen zum deutschen Abnehmer gebracht.

Konsequenzen: Die Beförderung beginnt in den USA. Diese Warenlieferung ist jedoch durch die Abfertigung zum freien Verkehr in den Niederlanden beendet. Anschließend beginnt die weitere Lieferung in den Niederlanden und endet in Deutschland, sodass es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt. Der deutsche Unternehmer erklärt in Deutschland die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb und kann in derselben Höhe die Vorsteuer geltend machen. Die holländische Einfuhrumsatzsteuer kann sich der deutsche Unternehmer in den Niederlanden als Vorsteuer anrechnen lassen.

SKR 03

 
3850 Zölle und Einfuhrabgaben 3.500 an 1200 Bank 3.500

SKR 04

 
5840 Zölle und Einfuhrabgaben 3.500 an 1800 Bank 3.500

Sobald dem deutschen Unternehmer die niederländische Einfuhrumsatzsteuer erstattet wird, bucht er wie folgt:

SKR 03

 
1200 Bank 3.500 an 8604 Erstattete Vorsteuer anderer Länder 3.500

SKR 04

 
1800 Bank 3.500 an 4838 Erstattete Vorsteuer anderer Länder 3.500

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