Erfolgt die Lieferung oder Versendung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung und Verwendung des IT-Verfahrens EMCS (Excise Movement and Controll System), kann der Nachweis durch die von der zuständigen Behörde des anderen EU-Mitgliedstaates validierte EMCS-Eingangsbestätigung geführt werden. Mit der Eröffnung des elektronischen Verfahrens durch den Versender wird ein elektronisches Verwaltungsdokument erstellt, das automatisch an die betroffenen Zollstellen im Inland und im EU-Empfangsland sowie an den Empfänger der Ware gesendet wird. Beendet ist das Verfahren durch die Empfangsbestätigung des Empfängers. Diese wird ebenfalls elektronisch an alle an diesem Beförderungsvorgang Beteiligten gesendet.

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