Voraussetzungen § 6 a Abs. 1 UStG Nachweispflichten §§ 17 a17 d UStDV
Liefergegenstand gelangt im Rahmen einer Beförderung oder Versendung körperlich über die innergemeinschaftliche Grenze

in Beförderungs- und Versendungsfällen (Abschn. 6a.4 UStAE):

  • Doppel der Rechnung
  • Gelangensbestätigung (Bescheinigung des Abnehmers über den Erhalt – in Abholfällen über das Ende der Beförderung – der Gegenstände an einem Ort im übrigen Gemeinschaftsgebiet

in Versendungsfällen auch (Abschn. 6a.5 UStAE):

  • Doppel der Rechnung
  • handelsüblicher Frachtbrief oder Konnos­sement bzw. Spediteursbescheinigung, ­tracking-and-tracing-Protokoll; bei Versendung im Auftrag des Abnehmers reicht die Versicherung des Spediteurs i. V. m. dem Nachweis über die Bezahlung der Lieferung aus.
Erwerber (Vertragspartner, i. d. R. Rechnungsempfänger) = steuerpflichtiger Unternehmer Verwendung einer gültigen ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durch den Erwerber (Abschn. 6a.1 Abs. 19 UStAE)
Verwendung im Rahmen des Unternehmens des Erwerbers
Abgabe Zusammenfassende Meldung (ZM) richtige und vollständige Angabe der USt-IdNr. des Abnehmers und der Bemessungsgrundlage der Lieferung für den Meldezeitraum (Abschn. 4.1.2 Abs. 2 und 3 UStAE)

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