Damit sind große Teile der Hilfs- und Betriebsstoffkosten Gemeinkosten. Diese werden über die Kostenstellen und die Zuschlagssätze in der Kalkulation der Produkte berücksichtigt. Die Zuordnung zu den einzelnen Verbrauchern erfolgt auf zwei Wegen:

  • Die Entnahme der Hilfs- und Betriebsstoffe aus dem Lager wird durch Entnahmescheine festgehalten. Darauf wird die Kostenstelle notiert. Dies ist überwiegend bei den Betriebsstoffen der Fall.
  • Über die Leistung der Kostenstelle (z. B. die Anzahl der hergestellten Produkte) wird eine Verrechnung der Stoffkosten auf die Produkte vorgenommen. Schlüsselgröße ist dabei ein Erfahrungswert oder der Wert aus der Stückliste des Endprodukts. Diese Form der Zuordnung findet sich häufig bei Hilfsstoffen.
 
Praxis-Tipp

Lager in den Kostenstellen berücksichtigen

Bei der exakten Berechnung des Verbrauchs an Hilfs- und Betriebsstoffen müssen Sie die Lager in den Kostenstellen berücksichtigen. Diese entstehen, weil die Stoffe meist auf Vorrat aus den Materiallager entnommen und in der Nähe der Verbraucher zwischengelagert werden.

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