Zu den allgemeinen Verwaltungskosten[1] gehören u. a.
- Geschäftsleitung,
- Einkauf und Wareneingang,
- Betriebsrat,
- Personalbüro,
- Nachrichtenwesen,
- Ausbildungswesen,
- Rechnungswesen, z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation,
- Feuerwehr,
- Werkschutz,
- allgemeine Fürsorge einschließlich Betriebskrankenkasse.
Zu den Aufwendungen für soziale Einrichtungen[2] gehören z. B.
- Kantine einschließlich der Essenszuschüsse,
- Freizeitgestaltung der Arbeitnehmer.
Freiwillige soziale Leistungen sind nach R 6.3 Abs. 3 Satz 3 EStR nur Aufwendungen, denen keine arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Vereinbarung zugrunde liegt. Hierzu gehören z. B.[3]
- Jubiläumsgeschenke,
- Wohnungs- und andere freiwillige Beihilfen,
- Weihnachtszuwendungen,
- Aufwendungen für die Beteiligung der Arbeitnehmer am Ergebnis des Unternehmens.
Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sind[4]
- Beiträge an Direktversicherungen und Pensionsfonds,
- Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen,
- Zuführungen zu Pensionsrückstellungen.
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