Zu den allgemeinen Verwaltungskosten[1] gehören u. a.

  • Geschäftsleitung,
  • Einkauf und Wareneingang,
  • Betriebsrat,
  • Personalbüro,
  • Nachrichtenwesen,
  • Ausbildungswesen,
  • Rechnungswesen, z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation,
  • Feuerwehr,
  • Werkschutz,
  • allgemeine Fürsorge einschließlich Betriebskrankenkasse.

Zu den Aufwendungen für soziale Einrichtungen[2] gehören z. B.

  • Kantine einschließlich der Essenszuschüsse,
  • Freizeitgestaltung der Arbeitnehmer.

Freiwillige soziale Leistungen sind nach R 6.3 Abs. 3 Satz 3 EStR nur Aufwendungen, denen keine arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Vereinbarung zugrunde liegt. Hierzu gehören z. B.[3]

  • Jubiläumsgeschenke,
  • Wohnungs- und andere freiwillige Beihilfen,
  • Weihnachtszuwendungen,
  • Aufwendungen für die Beteiligung der Arbeitnehmer am Ergebnis des Unternehmens.

Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sind[4]

  • Beiträge an Direktversicherungen und Pensionsfonds,
  • Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen,
  • Zuführungen zu Pensionsrückstellungen.

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