Für Lieferungen von beweglichen Gegenständen können Wiederverkäufer die sog. "Differenzbesteuerung" wählen:[1] Die Umsatzsteuer wird dabei aus der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis des jeweiligen Gegenstandes bemessen.[2] Der Differenzbesteuerer ist insoweit nicht zum gesonderten Steuerausweis berechtigt.[3] Der Vorsteuerabzug ist für den Wiederverkäufer aus den bezogenen Leistungen nicht möglich.[4]

Die Abrechnung (Rechnung oder Gutschrift) muss zwingend einen Hinweis auf die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG und die Angabe "Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung", "Kunstgegenstände/Sonderregelung" oder "Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung" enthalten.[5]

 
So buchen Sie richtig

Falscher gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer bei der Differenzbesteuerung

Automobilhändler D verkauft einen Gebrauchtwagen, den er für 3.000 EUR gegen Barzahlung von einem Privatmann erworben hat, für 4.190 EUR an das Mietwagenunternehmen M. M rechnet mit einer Gutschrift ab, dabei berechnet es 19 % Umsatzsteuer vom Differenzbetrag zwischen Einkauf und Verkauf (= 1.000 EUR).

D bucht beim Einkauf:

Buchungsvorschlag SKR 03: Buchung Wareneinkauf

 

Konto

SKR 03 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
3200 Wareneingang 3.000      
      1000 Kasse 3.000

Buchungsvorschlag SKR 04: Buchung Wareneinkauf

 

Konto

SKR 04 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
5200 Wareneingang 3.000      
      1600 Kasse 3.000

Den Verkauf bucht D:

Buchungsvorschlag SKR 03: Buchung Warenverkauf Differenzgeschäft

 

Konto

SKR 03 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.190      
      8193 Umsatzerlöse nach §§ 25 u. 25a UStG ohne USt 3.000
      8191 Umsatzerlöse nach §§ 25 u. 25a UStG 19 % USt 1.190

Das Konto "Umsatzerlöse nach § 25 u. § 25a UStG 19 % USt" ist bei DATEV ein Automatikkonto, d. h. hier wird die Umsatzsteuer automatisch aus den Erlösen herausgerechnet.

Buchungsvorschlag SKR 04: Buchung Warenverkauf Differenzgeschäft

 

Konto

SKR 04 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.190      
      4000 Erlöse 4.000
      3800 Umsatzsteuer 190

Das Mietwagenunternehmen kann keine Vorsteuer abziehen, da keine gesetzlich für die Leistung geschuldete Umsatzsteuer vorliegt,[6] und bucht:

Buchungsvorschlag SKR 03: Buchung Erwerb bei Differenzgeschäft

 

Konto

SKR 03 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
0320 Pkw 4.190      
      1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.190

Buchungsvorschlag SKR 04: Buchung Erwerb bei Differenzgeschäft

 

Konto

SKR 04 Soll
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Konten-Bezeichnung

Betrag

EUR
0520 Pkw 4.190      
      3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.190
 
Achtung

Kein offener Umsatzsteuerausweis bei Differenzbesteuerung

Weist ein Wiederverkäufer bei einem Differenzgeschäft die auf die Differenz entfallende Steuer gesondert aus, schuldet er die gesondert ausgewiesene Steuer[7] und zusätzlich die Steuer nach § 25a UStG für das Differenzgeschäft.[8] Rechnet der Leistungsempfänger mit einer Gutschrift ab, muss der Leistende (Gutschriftsempfänger) dieser sofort widersprechen, um vorgenannte negative Folgen von sich abzuwenden.

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