Überblick

Dieser Beitrag erläutert neben allgemeinen Ansatzregeln mögliche Zuordnungsentscheidungen und Wahlrechte bei Grundstücken und Grundstücksteilen. Er zeigt die Behandlung von Betriebsgrundstücken bei Personengesellschaften auf und gibt Hinweise zur Bewertung und der Abzugsfähigkeit von Grundstückskosten. Ferner behandelt er Varianten und Folgen bei Beendigung der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen, z. B. durch Entnahme, Veräußerung oder Umwandlung des Rechtsträgers.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen zur Bilanzierung von Grundstücken im Betriebsvermögen finden sich handelsrechtlich in §247 Abs. 1, 2 HGB und steuerrechtlich in § 4 und § 5 Abs. 1, 1a EStG. Die Bewertung von Grundstücken im Betriebsvermögen ergibt sich handelsrechtelich aus den §§ 252 und 253 Abs. 1, 3 – 5 HGB sowie steuerrechtlich aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 – 2 EStG. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG erläutert den Begriff der anschaffungsnahen Herstellungskosten. Das Zuordnungswahlrecht für Grundstücke von untergeordnetem Wert ist in § 8 EStDV geregelt. Weitere Erläuterungen zu betrieblichen Grundstücken finden sich in den Hinweisen R 4.2 und 6.1 EStR. Das Wahlrecht zur Behandlung von Investitionszuschüssen im Betriebsvermögen ergibt sich aus R 6.5 EStR.

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