Überblick

Ein gut durchdachter und auf die Ziele der Gesellschafter abgestimmter GmbH-Gesellschaftsvertrag (=Satzung) ist das Fundament für einer erfolgreich agierenden GmbH. Dieser Beitrag befasst sich mit den Regelungen in der Satzung, die ergänzend zu den zwingend vorgeschriebenen Satzungsbestandteilen wie der Festsetzung der Firma, des Sitzes, des Unternehmensgegenstandes und des Stammkapitals für Gesellschaften mit beschränkter Haftung getroffen werden sollten.

In der Praxis häufige Ergänzungen betreffen Maßnahmen der Geschäftsführung, insbesondere wird ein Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte festgelegt. Weitere Regelungen betreffen die Regularien für die Abhaltung und Durchführung für Gesellschafterversammlungen.

Um Rechtsstreitigkeiten im Fall der Auflösung der Gesellschaft oder des Ausscheidens einzelner Gesellschafter zu vermeiden, sind auch Klauseln über die Voraussetzung und Durchführung der Einziehung des Geschäftsanteils und den Ausschluss von Gesellschaftern sowie Abfindungsregelungen ratsam. Minderheitsgesellschafter können sich ggf. durch bestimmte Regelungen schützen, wie etwa Klauseln, durch die bestimmte Beschlussgegenstände einer qualifizierten Mehrheit bedürfen oder dass ein Teil des Gewinns auszuschütten ist.

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