Soll eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet werden, kann ebenfalls auf den nachfolgenden Formulierungsvorschlag zurückgegriffen werden.

Sonderregeln:

  • Bei § 1, der Firma, muss abweichend vom GmbH-Zusatz

    die Firmierung entweder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

    oder UG (haftungsbeschränkt) lauten.

  • Bei § 3, den Stammeinlagen, ist zu beachten, dass Sacheinlagen nicht festgesetzt werden dürfen und Bareinlagen in voller Höhe sofort zu erbringen sind.
  • Ferner kann das Stammkapital 25.000 EUR unterschreiten, es muss nur mindestens 1 EUR betragen. Bei mehreren Gesellschaftern muss auf jeden Gesellschafter mindestens ein Anteil über einen Nennbetrag von einen Euro entfallen.

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