Das GmbH-Gesetz ordnet in § 4 GmbHG an, dass der Hinweis auf die Rechtsform der GmbH in den Namen aufzunehmen ist. Hierbei genügt die Verwendung der Abkürzung "GmbH", wobei die Schreibweise mit oder ohne Punkte (G.m.b.H.) gewählt werden kann. Möglich ist aber auch, dass der Rechtsformzusatz ausgeschrieben und gegebenenfalls das Wort "Gesellschaft" angehängt wird, wie z. B. durch folgende Firmierung: Dr. Jula Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung.

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