Um den Vertrag für den Fall zu retten, dass eine Regelung vor Gericht als unwirksam erachtet wird, sollte er auf jeden Fall eine salvatorische Klausel enthalten.

Muster

§ 18

Schlussbestimmungen

 
(1) Ist eine dieser Vertragsbestimmungen unwirksam oder unvollständig, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt jene, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
(2) Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform sowie der Zustimmung durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung.

(Datum/Unterschriften Gesellschafter)    (Datum/Unterschrift Geschäftsführer)

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