Aufgrund der erheblichen Haftungsrisiken, die mit der Geschäftsführertätigkeit verbunden sind, muss der Abschluss einer Geschäftsführer-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Police) geprüft werden. In der Praxis werden D&O-Policen sowohl für die Geschäftsführer als auch für die Aufsichtsräte und die leitenden Angestellten angeboten. Je nach dem Bedarf des Einzelfalls könnte vereinbart werden, dass der Geschäftsführer einen angemessenen Selbstbehalt (also eine Selbstbeteiligung) trägt. Weitere Einzelheiten dieser D&O-Police wurden bereits oben bei den haftungsbeschränkenden Vereinbarungen erörtert.

Versicherbar sind sowohl die Risiken der Innen- als auch der Außenhaftung. Bei der Innenhaftung geht es um die Verantwortlichkeit gegenüber der GmbH, bei der Außenhaftung um die Verantwortlichkeit gegenüber Dritten, insbesondere Gesellschaftsgläubigern. Zu beachten ist, dass dieser Versicherungsschutz lediglich Vermögensschäden abdeckt, nicht jedoch Personen- oder Sachschäden. Letztere werden über die herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherungen versichert. Soll der Geschäftsführer in die Haftung genommen werden oder wird er strafrechtlich verfolgt, können erhebliche Kosten für die Verteidigung und Vertretung des Geschäftsführers entstehen.

 
Praxis-Beispiel

Kosten eines Strafprozesses

Eine strafrechtliche Verfolgung ist denkbar, wenn durch fehlerhafte Produkte Menschen verletzt oder getötet werden und anschließend gegen die Geschäftsführer wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung ermittelt wird. Diese Risiken lassen sich über Top-Manager-Rechtsschutzversicherungen versichern. Rechtsschutzversicherungen decken stets nur die Kosten des Verfahrens ab, die Zahlung des Schadensersatzes, der Geldbuße oder der Geldstrafe wird nicht versichert.

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