Die o. g. Finanzierungsaufwendungen werden zusammengerechnet. Von der Summe wird ein Freibetrag bis zu 200.000 EUR[1] abgezogen. Vom verbleibenden Restbetrag werden 25 % hinzugerechnet.[2]

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung des Finanzierungsaufwands und des Hinzurechnungsbetrags

 
GuV-Position EUR Anteil Ansatz EUR GewStG
Darlehenszinsen 132.000 100 % 132.000 § 8 Nr. 1 Buchst. a
Kontokorrentzins 8.000 100 % 8.000 § 8 Nr. 1 Buchst. a
Zinsen für Betriebserwerb 5.000 100 % 5.000 § 8 Nr. 1 Buchst. b
Gewinnanteile des stillen Gesellschafters 12.000 100 % 12.000 § 8 Nr. 1 Buchst. c
Pachtzins für PC-Anlage 25.000 20 % 5.000 § 8 Nr. 1 Buchst. d Satz 1
Leasingraten Elektrofahrzeug 10.000 10 % 1.000 § 8 Nr. 1 Buchst. d Satz 2
Erbbauzinsen Grundstück 100.000 50 % 50.000 § 8 Nr. 1 Buchst. e
Lizenzgebühren für Software 60.000 25 % 15.000 § 8 Nr. 1 Buchst. f
Summe Finanzierungsaufwendungen   228.000  
– Freibetrag     – 200.000  
= Finanzierungsaufwendungen nach Freibetrag 28.000  
Hinzurechnungsbetrag (= 25 %)     7.000  
[1] Bis einschließlich Erhebungszeitraum 2019 – 100.000 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge