Bei einem Fehler an Verbrauchsgütern (beweglichen Sachen) innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe geht der Gesetzgeber davon aus, dass das Wirtschaftsgut bereits zum Übergabezeitpunkt defekt war. In diesem Fall muss der Hersteller/Händler die Kosten für eine Instandsetzung übernehmen.[1]
Der Kunde hat eine Sorgfaltspflicht
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde das Gerät unsachgemäß behandelt oder nutzt.
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