Was unter Geschäftsräumen zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht definiert. I. d. R. versteht man unter Geschäftsräumen alle Räumlichkeiten, die zu Erwerbszwecken angemietet werden, also für gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten.

Geschäftsräume sind z. B.

  • Läden,
  • Geschäfte,
  • Lagerräume,
  • Praxisräume,
  • Kioske,
  • Gaststätten,
  • Werkstätten,
  • Garagen usw.

Weiterhin zählen zu den Geschäftsräumen Außenflächen wie Wand- und Dachflächen, die zur Anbringung von Schaukästen oder Reklame benutzt werden.

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