Herr Huber kauft im Mai eine Schreibtischkombination. Diese Kombination besteht aus:

 
1 Schreibtisch 455,00 EUR
2 Rollcontainern (251 EUR × 2 =) 502,00 EUR
1 Computertisch 146,00 EUR
Preis der Schreibtischkombination 1.103,00 EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 209,57 EUR
Rechnungsbetrag 1.312,57 EUR

Herr Huber nutzt die Variante, wonach er insgesamt die Sofortabschreibung in Anspruch nehmen kann, weil die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für jedes Wirtschaftsgut nicht mehr als 800 EUR betragen.

Schreibtisch, Rollcontainer und Computertisch sind jeweils selbstständig nutzbar. Schreibtisch und Rollcontainer übersteigen den Grenzwert von 250 EUR und müssen unter Angabe des Anschaffungsdatums zunächst als Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ausgewiesen werden. Die Anschaffungskosten des Computertisches übersteigen nicht den Betrag von 250 EUR, sodass er sofort abgeschrieben werden kann.

Buchungsvorschlag: Computertisch, nicht mehr als 250 EUR

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4855/6260 Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter 146,00      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 27,74 1200/1800 Bank 173,74

Buchungsvorschlag: Schreibtisch, Rollcontainer, je mehr als 250 EUR

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0480/0670 Geringwertige Wirtschaftsgüter 957,00      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 181,83 1200/1800 Bank 1.138,83

Buchungsvorschlag: Sofortabschreibung, z. B. beim Jahresabschluss

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4860/6262 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter 957,00 0480/0670 Geringwertige Wirtschaftsgüter 957,00
 
Achtung

Anpassung der Grenzen für GWG sind noch nicht beschlossen

Mit der Verabschiedung der Beschlussvorschlägen zum Wachstumschancengesetz hat der Bundestag am 17.11.2023 auch die Erhöhung der Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter und GWG-Sammelposten verabschiedet. Hiernach sollen diese mit Wirkung zum 31.12.2024 wie folgt erhöht werden:

  • geringwertige Wirtschaftsgüter: bis zu 1.000 EUR (statt zuvor 800 EUR)
  • GWG-Sammelposten: bis zu 5.000 EUR (statt zuvor 1.000 EUR)

Zu beachten bleibt jedoch: Der Bundesrat hat die Beschlussfassung zum Wachstumschancengesetz abgelehnt. Die Gesetzesvorschläge wurden an den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag zur Prüfung und grundlegenden Überarbeitung verwiesen. Die neuen Grenzen sind damit noch nicht rechtsverbindlich.

Es bleibt also eine abschließende Beschlussfindung abzuwarten. Um Fehlkalkulationen zu vermeiden, sollt hier zunächst vorsichtig geplant werden und bei aktuellen Neuinvestitionen die bisher unverändert geltende Grenze für GWG-Anschaffungen von 800 EUR berücksichtigt werden, oder aber – soweit möglich – geplante Investitionen noch bis zur abschließenden Klärung im Vermittlungsausschluss verschoben werden.

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