Folgende beispielhaft aufgeführten Wirtschaftsgüter können als geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt werden, wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 EUR (bzw. 410 EUR bis 2017) nicht übersteigen. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 EUR (bis 2017: 150 EUR) bis einschließlich 1.000 EUR (die ursprünglich mit dem Wachstumschancengesetz vorgesehene Erhöhung der Grenze von 1.000 EUR auf 5.000 EUR wurde im Vermittlungsverfahren zu diesem Gesetz gestrichen) können diese dem Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG zugeführt worden. Die zugeführten Beträge sind über 5 Jahre gleichmäßig gewinnmindernd aufzulösen.

  • Automaten, auch wenn sie in einer Vielzahl als Verkaufsautomaten beschafft und aufgestellt werden.[1]
  • Autotelefone, auch wenn sie nachträglich in die Fahrzeuge eingebaut werden.[2]
  • Beleuchtungsanlagen in Schaufenstern, wenn sie speziell für diesen Zweck angefertigt wurden.[3]
  • Bestecke in Hotels, Gaststätten und Kantinen, auch wenn sie als Erstausstattung angeschafft werden.[4]
  • Bettwäsche in Hotels, Krankenhäusern u. Ä.[5]
  • Bilder als Teil der Ausstattung von Büros, Gaststätten oder Hotels.[6]
  • Bücher als Teil der Erstausstattung der Bibliothek eines Rechtsanwalts[7], als Bestandteile einer Leih- oder Fachbücherei[8] oder als Einzelband einer gebundenen Zeitschriftensammlung[9], nicht jedoch auch einzeln käufliche Bücher eines mehrbändigen Gesamtwerks.[10]
  • Bügelpaletten zur Lagerung von Massengütern.[11]
  • Büromöbel auch als Schreibtischkombination jeweils einzeln.[12]
  • Datenträger jeder Art, z. B. Disketten, Magnetbänder, CD-ROM, DVD, ohne Datenbestände.[13]
  • Druckwalzen für Tapetendruckmaschinen.[14]
  • Einbaumöbel, auch Teile eines Typenprogramms, wenn sie gesondert aufgestellt werden können.[15]
  • Einrichtungsgegenstände, auch Teile einer in einheitlichem Stil gehaltenen Gesamteinrichtung, auch als Erstausstattung, z. B. in Läden, Werkstätten, Büros, Hotels, Gaststätten und Ferienwohnungen und -häusern.[16]
  • Fässer, auch wenn sie anderen Betrieben zur Nutzung überlassen werden.[17]
  • Flachpaletten zum Transport und zur Lagerung von Waren.[18]
  • Flaschen im Mehrwegsystem.[19]
  • Frisierstühle als Teil der Einrichtung eines Frisiersalons.[20]
  • Gaststätteneinrichtung s. Einrichtungsgegenstände.
  • Gemälde als Teil der Ausstattung von Büros, Hotels oder Gaststätten.[21]
  • Geschirrteile in Hotels und Gaststätten, auch im Rahmen der Erstausstattung.[22]
  • Hotel- und Gaststätteneinrichtung s. Einrichtungsgegenstände, Bestecke, Bettwäsche und Geschirrteile.
  • Instrumente eines Arztes, auch als Grundausstattung oder als Einzelteile eines Notfallkoffers.[23]
  • Kaffee- und Teeautomaten, auch in einer Vielzahl und in Kombination.[24]
  • Kisten, z. B. Transportkisten, auch wenn sie an andere zur Nutzung überlassen werden.[25]
  • Küchenanbaumöbel, auch wenn sie zu einem Küchenblock zusammengestellt werden[26] oder Teile einer Musterküche eines Möbelhändlers sind.[27]
  • Kunstgegenstände als Teil der Ausstattung von Büros, Hotels oder Gaststätten.[28]
  • Lampen, soweit sie selbstständige Wirtschaftsgüter sind, wie z. B. Steh-, Tisch- und Hängelampen.[29]
  • Leergut (z. B. Fässer, Kisten, Flaschen und Säcke)[30]
  • Legehennen in einem Eier erzeugenden Betrieb, nicht dagegen Masthennen, die zur Schlachtung oder zum Verkauf bestimmt sind.[31]
  • Messgeräte, wenn sie nicht fest eingebaut sind.[32]
  • Möbel s. Einrichtungsgegenstände.
  • Müllbehälter, auch sog. Systemsammelbehälter eines Müllabfuhrunternehmens.[33]
  • Musterbücher und -kollektionen, z. B. im Tapeten- und Buchhandel.[34]
  • Notfallkoffer s. Instrumente eines Arztes.
  • Paletten.[35]
  • Pfandflaschen in der Getränkeindustrie.[36]
  • Regale aus genormten Teilen, soweit sie nicht eine Einheit bilden.[37]
  • Ruhebänke als Werbeträger.[38]
  • Teile von Schreibtischkombinationen, wenn eine technische Abstimmung und Verbindung fehlt.[39]
  • Schuhleisten, auch beim Erwerb einer kompletten Werkstatt, wenn sie im Rahmen des Gesamtkaufpreises einen selbstständigen Wert besitzen.[40]
  • Spezialwerkzeuge s. Werkzeuge.
  • Spinnkannen in einer Weberei.[41]
  • Stahlmöbel, auch wenn sie serienmäßig hergestellt sind.[42]
  • Straßenleuchten, auch wenn sie in großer Zahl an das Stromversorgungsnetz angeschlossen sind.[43]
  • Spezialbeleuchtungsanlage in einem Schaufenster.[44]
  • Systemmüllbehälter s. Müllbehälter.
  • Tapetenbücher s. Musterbücher.
  • Transportkästen und -kisten, z. B. in einer Weberei zum Transport von Garnen oder in einem Fischereibetrieb.[45]
  • Transportwagen in der Trocknungsanlage einer Ziegelei.[46]
  • Trivialprogramme (Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 800 EUR betragen).[47]
  • Unterlagbretter in der Beton-Elementefertigung.[48]
  • Wäsche in Hotels s. Bettwäsche.
  • Werkzeuge in einer Kfz-Werkstatt, auch als Teil der Erstausstattung einschließlich der Spezialwerkzeuge bei Übernahme der Werksvertretung einer bestimmten Automarke.[49]
  • Zeitschriften s. Bücher.

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