Die Künstler werden freiwillig Mitglieder der GEMA. Grund für die Mitgliedschaft: Die sich aus dem Urheberrecht ergebenden Rechte sind allein dem Urheber vorenthalten. Nur dieser kann sie an eine andere Person übertragen. Deshalb kann der Künstler auch versuchen, seine Rechte selbst wahrzunehmen oder der GEMA zu übertragen.

Mitglied in der GEMA können Textdichter vertonter Texte, Komponisten, Musikverleger sowie deren Rechtsnachfolger werden.

Ist ein Künstler Mitglied der GEMA geworden, ist er vertraglich verpflichtet, all seine Werke der GEMA anzumelden.

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