Maßgebend für die Berechnung der Lohn- und Kirchensteuer (sowie ggf. des Solidaritätszuschlags) sind die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers. Diese ruft der Arbeitgeber elektronisch aus der Datenbank ab (sog. ELStAM-Verfahren). Der Arbeitnehmer legt dem Arbeitgeber seine vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilte Identifikationsnummer vor und teilt sein Geburtsdatum mit.

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