Der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn, welcher beim Arbeitnehmer individuell dem Lohnsteuerabzug unterworfen wird, ergibt sich aus den Gesamtbruttobezügen abzüglich steuerfreier Bezüge und pauschal besteuerter Bezüge. Ein Steuerfreibetrag mindert nicht das Steuerbrutto, sondern nur den für die Lohnsteuerermittlung anzusetzenden Betrag.

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