Das Steuerrecht schließt sich dieser großzügigen Handhabung nicht an. In der Steuerbilanz dürfen nur Einzelkosten und die notwendigen und angemessenen Gemeinkosten in eine Rückstellung für Garantieleistungsverpflichtung eingebracht werden.[1]
Steuerrechtlich sind die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Im Gegensatz zum Handelsrecht dürfen hier künftige Preis- und Kostensteigerungen nicht berücksichtigt werden.[2]
Obergrenze bilden die Werte der Handelsbilanz
Ist der ausgewiesene Wert in der Handelsbilanz zulässigerweise niedriger als der steuerliche Wert, so bildet der handelsbilanzielle Wert nunmehr die steuerliche Wertobergrenze. Insbesondere bei Rückstellungen, die steuerlich nicht abzuzinsen sind, ist dies von Bedeutung.[3]
Nicht alle Gemeinkosten erhöhen die Rückstellung
Ein Kunde macht aus einem Auftrag von 500.000 EUR Garantieleistungsansprüche geltend. Die Einzelkosten belaufen sich auf 7.000 EUR zzgl. Gemeinkosten i. H. v. 600 EUR, wovon aber nur 350 EUR angemessen und notwendig sind.
Für die Garantieleistungsansprüche des Kunden ist zwingend eine Rückstellung zu bilden. Die Handels- und Steuerbilanz weisen hierbei jedoch unterschiedliche Werte aus.
In der Handelsbilanz müssen sowohl die Einzelkosten als auch die Gemeinkosten von 600 EUR in eine Rückstellung eingebracht werden.
Kosten | Handelsrecht | Steuerrecht |
---|---|---|
Einzelkosten | 7.000 EUR | 7.000 EUR |
Gemeinkosten | 600 EUR | |
angemessene Gemeinkosten | 350 EUR | |
Rückstellung | 7.600 EUR | 7.350 EUR |
In der Steuerbilanz dürfen neben den Einzelkosten nur die notwendigen und angemessenen Gemeinkosten von 350 EUR zurückgestellt werden.
Buchungssatz: Garantieleistungsverpflichtung in der Handelsbilanz
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
4790 | Aufwand für Garantieleistung | 7.600 | 0974 | Rückstellung für Garantieleistung | 7.600 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
6790 | Aufwand für Garantieleistung | 7.600 | 3090 | Rückstellung für Garantieleistung | 7.600 |
Buchungssatz: Garantieleistungsverpflichtung in der Steuerbilanz
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
4790 | Aufwand für Garantieleistung | 7.350 | 0974 | Rückstellung für Garantieleistung | 7.350 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
6790 | Aufwand für Garantieleistung | 7.350 | 3090 | Rückstellung für Garantieleistung | 7.350 |
Niedrigerer Handelsbilanzwert
Ist der Handelsbilanzwert niedriger, bildet dieser die steuerliche Wertobergrenze. Wäre im obigen Beispiel der handelsbilanzielle Wert lediglich 7.200 EUR, müsste dieser Betrag in die Steuerbilanz übernommen werden.
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