Die Garantie ist stets eine freiwillige Leistung des Vertragspartners. Sie wird vom Hersteller bzw. Verkäufer oder Händler einer Sache über einen gewissen Zeitraum eingeräumt.

 
Hinweis

Die Garantiebedingungen sind entscheidend

Welche Leistungen die Garantieverpflichtung beinhaltet, ergibt sich aus den Garantiebedingungen – nicht aus dem Gesetz.

Je nach Garantieerklärung kann der Käufer folgende Rechte gegen den Garantiegeber (Hersteller Händler oder Verkäufer) geltend machen:

  • den Kaufpreis erstatten
  • die Sache auszutauschen
  • nachzubessern bzw. in dem Zusammenhang Dienstleistungen erbringen.

Garantieansprüche müssen gegenüber dem Garantiegeber, Händler oder Hersteller geltend gemacht werden. Die Garantiebedingungen sind zwar je nach Produkt und Hersteller unterschiedlich, aber es bestehen Mindestvoraussetzungen an eine Garantieerklärung.[1] Der Käufer hat zuerst einmal die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung)[2] gegen den Verkäufer/Hersteller und daneben noch zusätzlich die freiwillig zugesagten Ansprüche (Garantie). Oftmals stellen die gesetzlichen Ansprüche den Käufer besser. In diesem Fall ist der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet und kann den Käufer nicht an den Hersteller verweisen.

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