Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % | 1787 | 3837 | Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % USt | |
Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % | 1577 | 1408 | Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % |
So kontieren Sie richtig!
Nimmt ein inländischer Unternehmer Dienstleistungen eines ausländischen Unternehmers in Anspruch, muss zunächst der Ort der sonstigen Leistung festgestellt werden. Wenn keine Sonderregelung eingreift, liegt der Leistungsort gem. § 3a Abs. 2 UStG da, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Der inländische Unternehmer ist als Leistungsempfänger zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet. Er bucht die Umsatzsteuer auf das Konto "Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 %" 1787/3837 (SKR 03/04).
Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er die Umsatzsteuer gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen. Er bucht daher diesen Betrag auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %" 1577/1408 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % |
an Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % |
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