Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % 1787 3837   Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % USt
Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % 1577 1408   Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %

So kontieren Sie richtig!

Nimmt ein inländischer Unternehmer Dienstleistungen eines ausländischen Unternehmers in Anspruch, muss zunächst der Ort der sonstigen Leistung festgestellt werden. Wenn keine Sonderregelung eingreift, liegt der Leistungsort gem. § 3a Abs. 2 UStG da, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Der inländische Unternehmer ist als Leistungsempfänger zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet. Er bucht die Umsatzsteuer auf das Konto "Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 %" 1787/3837 (SKR 03/04).

Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er die Umsatzsteuer gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen. Er bucht daher diesen Betrag auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %" 1577/1408 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %

an Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 %

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