Da Forderungsverluste eine wesentliche Ursache für Liquiditätsengpässe und damit für steigende Insolvenzen sind, sollten mittelständische Unternehmen dem Verkauf von Geldforderungen einen hohen Stellenwert einräumen.

Unter dem Begriff "Factoring" wird der laufende Verkauf von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften an eine Factoring-Gesellschaft (Factor) verstanden. Damit ist Factoring eine zur klassischen Kreditfinanzierung alternative Finanzierungsform, die in wachsendem Umfang vornehmlich von umsatzexpansiven und mittelständischen Unternehmen aus Industrie, Großhandel und dem Dienstleistungssektor zur kurzfristigen Umsatzfinanzierung und zum Schutz vor Forderungsausfällen in Anspruch genommen wird. Beim Factoring schließt das Unternehmen (Factoring-Nehmer) mit einer Factoring-Gesellschaft i. d. R. auf der Grundlage einer Globalzession[1] einen Vertrag ab und verpflichtet sich, seine offenen Geldforderungen aus Warenlieferungen oder geleisteten Dienstleistungen an den Factor zu verkaufen. Im Gegenzug wird der Factor verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis für die noch offenen Forderungen an das Unternehmen zu zahlen. Ein Großteil des vereinbarten Kaufpreises von bis zu 90 % wird dem Abrechnungskonto des Unternehmens sofort gutgeschrieben. Den verbleibenden Rest des Kaufpreises hält der Factor aus Sicherheitsgründen ein, um mögliche Rabatte und Skontoabzüge oder eventuelle Mängelrügen auszugleichen. Sobald allerdings die Zahlung durch den Schuldner (Debitor) erfolgt, wird auch die restliche Summe abzüglich der vereinbarten Factoring-Gebühr an den Factoring-Nehmer überwiesen.

Grundsätzlich stellt Factoring eine für alle Unternehmensgrößen geeignete alternative Finanzierungsform dar. Die hohe Bedeutung dieser Finanzierungsalternative leitet sich dabei vornehmlich aus den nachfolgenden 3 betriebswirtschaftlichen Funktionen ab, die das Factoring je nach Vertragsgestaltung übernimmt:

  • Finanzierungsfunktion: Da der Factor auf Wunsch des Kunden eine Bevorschussung der Forderungen von bis zu 90 % übernimmt, stellt das Factoring aus Sicht eines mittelständischen Unternehmens ein modernes und flexibles Finanzierungsinstrument zur Liquiditätssicherung dar.
  • Risikoübernahmefunktion: In Deutschland wird seit Jahren fast ausnahmslos echtes Factoring praktiziert. Das bedeutet, dass Factoring-Nehmer und Factoring-Geber vereinbaren, dass der Factor im Rahmen eines vorher definierten Finanzierungslimits das Forderungsausfallrisiko vollständig übernimmt. Dazu ist allerdings in der Praxis eine Bonitätsprüfung der einzelnen Debitoren notwendig, die sowohl vor Vertragsabschluss als auch fortlaufend geschieht. Verbleibt das Ausfallrisiko demgegenüber beim Factoring-Nehmer, wird das Factoring-Verfahren "unechtes Factoring" genannt.
  • Dienstleistungsfunktion: Mit dem Kauf der Forderung übernimmt der Factor üblicherweise auch die damit in Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufgaben. I. d. R. handelt es sich hierbei um die Debitorenbuchhaltung, die regelmäßige Bonitätsprüfung der einzelnen Kunden und Geschäftspartner sowie um das Mahn- und Inkassowesen. Als zusätzliche Dienstleistung können aber auch die Rechnungserstellung (Fakturierung) für den Klienten, die Anfertigung von Statistiken sowie Beratungsleistungen angeboten werden.

Angesichts der beschriebenen Funktionen weist Factoring einige spezifische Vorzüge auf, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

  • Liquiditätsgewinn: Da der Factor bei Forderungsankauf einen Vorschuss auf die Zahlung der Forderung gewährt oder bei Übernahme der Forderung sofort den zu zahlenden Kaufpreis leistet, kann bei dem Unternehmen eine Finanzierungslücke geschlossen werden, die zum Teil durch absatzpolitisch motivierte Gewährung von Zahlungszielen entsteht.

     
    Praxis-Beispiel

    Liquiditätsgewinn durch Factoring

    Unter der Annahme, dass die Kunden ihre Rechnungen im Durchschnitt erst nach 60 Tagen bezahlen, könnte ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 10 Mio. EUR und einem üblichen Zahlungsziel von 30 Tagen durch das Factoring eine zusätzliche Liquidität von 1,35 Mio. EUR generieren ((10 Mio. EUR x 60/360 x 0,9 (90 % Factoring geeignete Forderungen) x 0,9 (90 % Bevorschussung durch den Factor)).

  • Verbesserung des Ratings: Der bilanzielle Ausweis von Forderungen - vor allem langfristiger Art - hat negative Auswirkungen auf die Bonität eines Unternehmens. Löst der Factoring-Nehmer mit der durch Factoring gewonnenen Liquidität seine kurzfristigen Verbindlichkeiten ab, hat dies eine Bilanzverkürzung zur Folge. Die Bilanzverkürzung wirkt sich wiederum positiv auf die Bilanzstruktur und infolgedessen auf die Bonitätseinstufung eines Unternehmens aus, da sie zu einer Verbesserung der Eigenkapitalrelation und der davon abhängigen Bilanzkennzahlen führt. Bei einer Bilanzverkürzung handelt es sich um die Abnahme der Aktiva und Passiva um den gleichen Betrag. Durch die Bilanzverkürzung steigt folglich die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/Gesamtkapital) an, während der Verschuldungsgrad (Fremdkapital/Eigenkap...

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