Die Werbegebühr wird für Marktforschung und Marketingmaßnahmen für das Gesamtunternehmen bezahlt. Diese kann einen festen Betrag umfassen, sie orientiert sich allerdings i. d. R. am Umsatz. Diese sind sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Werbegebühr für Werbe-, Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Hans Groß zahlt in 01 an die X-Bäckerei-Kette GmbH für Werbe-, Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen eine Werbegebühr in Höhe von 3 % seiner Umsätze. Es wird ein Betrag von 3.000 EUR zzgl. 570 EUR Umsatzsteuer unterstellt.
Buchungsvorschlag: Werbegebühr
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4600/6600 | Werbekosten | 3.000 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 570 | 1200/1800 | Bank | 3.570 |
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