Die Werbegebühr wird für Marktforschung und Marketingmaßnahmen für das Gesamtunternehmen bezahlt. Diese kann einen festen Betrag umfassen, sie orientiert sich allerdings i. d. R. am Umsatz. Diese sind sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig.

 
Praxis-Beispiel

Werbegebühr für Werbe-, Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen

Hans Groß zahlt in 01 an die X-Bäckerei-Kette GmbH für Werbe-, Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen eine Werbegebühr in Höhe von 3 % seiner Umsätze. Es wird ein Betrag von 3.000 EUR zzgl. 570 EUR Umsatzsteuer unterstellt.

Buchungsvorschlag: Werbegebühr

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4600/6600 Werbekosten 3.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 570 1200/1800 Bank 3.570

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