Zeitlohn als Vergütung für gewerbliche Arbeitnehmer gilt als die einfachste Lohnform. Die Bemessungsgrundlage beim Zeitlohn ist die geleistete Arbeitszeit. In der Regel handelte es sich hierbei um einen Stundenlohn. Der Zeitlohn ist auf eine bestimmte (durchschnittliche) Normalleistung ausgerichtet. Dies bedeutet, dass Leistungsschwankungen – aus welchen Gründen auch immer – unberücksichtigt bleiben, Mehrleistung des Arbeitnehmers beeinflussen den Zeitlohn also nicht. Der Zeitlohn bietet demnach auch keinen Anreiz zur Steigerung der Arbeitsintensität für den Arbeitnehmer. In bestimmten Fällen könnte der Zeitlohn jedoch durch Prämien (Prämienlohn) ergänzt werden. Darüber hinaus ist – auf übergeordneter Ebene – eine gewisse Leistungsorientierung dadurch gegeben, dass im Unternehmen in der Regel nicht nur ein einziger Stundenlohn existiert, sondern nach Tätigkeitsarten differenzierte Stundenlöhne. Die Errechnung des Entgeltbetrags ergibt sich aus der Multiplikation von vereinbartem Stundenlohn × geleistete Stunden.

 
Praxis-Beispiel

Errechnung des Entgeltbetrags

Die Erfassung des Zeitlohnes erfolgt entweder über Stundenzettel oder über Zeiterfassungssysteme. Die vom Mitarbeiter geleistete Menge (Anzahl der Stunden) wird mit seinem vereinbarten Stundenlohn multipliziert. Das Ergebnis ist der Monatsverdienst des Mitarbeiters.

19 EUR × 169 Stunden = 3.211 EUR Monatsverdienst.

Die Verwendung des Zeitlohnes lässt sich in folgenden Fällen rechtfertigen:

  • wenn qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten ist (Spezialisten), also bei Arbeiten, wo die Genauigkeit und die Präzision gegenüber der Schnelligkeit und Quantität stärker in den Vordergrund treten,
  • wenn eine Bereitschaftsleistung zu erbringen ist. Der Arbeitnehmer muss anwesend sein, seine eigentliche Arbeitsleistung aber nur erbringen, wenn eine bestimmte Situation dies verlangt,
  • wenn auf die Arbeitsgeschwindigkeit vom Arbeitnehmer kein Einfluss genommen werden kann,
  • wenn besondere technische und/oder gesundheitliche Risiken mit der Arbeit verbunden sind,
  • wenn ein Akkordlohn aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen nicht eingeführt werden kann.

Vorteil des Zeitlohns ist seine einfache Ermittlung. Durch die Lösung von einem Mengenergebnis ergibt sich in der Regel auch ein höheres Qualitätsergebnis der Arbeit. Nachteilig wirken sich allerdings außer dem fehlenden Leistungsanreiz für die Beschäftigten auch für das Unternehmen die nicht festen Lohnkosten je Leistungseinheit (Stückkosten) in der Kostenrechnung aus.

Durch eine gute Führung und Motivation der Mitarbeiter können auch Zeitlohnempfänger – in Grenzen – zu besseren Leistungen motiviert werden, z. B. durch die Aussicht auf Lohnverbesserungen bei überdurchschnittlichen Leistungen oder zusätzlichen Prämien.

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