Der Gesellschafter kann einen Pkw erwerben und an die Personengesellschaft vermieten, an der er beteiligt ist. Nutzt er diesen Pkw für Privatfahrten, muss die private Nutzung, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, nach der 1 %-Methode ermittelt werden. Bei der Frage, ob eine Kostendeckelung vorzunehmen ist, ist lt. BFH-Urteil vom 18.9.2012[1] auf die Kosten abzustellen, die der Personengesellschaft durch die Miete entstanden sind. Das kann im Ergebnis zu einer Schlechterstellung gegenüber Einzelunternehmern führen.

Das bedeutet für das vorhergehende Beispiel, dass bei der Frage, ob eine Kostendeckelung vorzunehmen ist, lt. BFH auf die Kosten abzustellen ist, die der Personengesellschaft durch die Miete von 28.800 EUR entstanden sind.

Ergebnis: Es ist nicht auf die tatsächlichen Kosten von 4.200 EUR abzustellen, die vom Gesellschafter getragen worden sind. Für die Beurteilung, ob eine Kostendecklung vorzunehmen ist, bleiben lt. BFH Sonderbilanz und Sonderbetriebsausgaben außer Ansatz. Der 1 %-Wert von 12.480 EUR liegt somit deutlich niedriger als die Miete von 28.800 EUR. Das bedeutet, dass keine Kostendeckelung erfolgen kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge