Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
8924 | |
IKR | |
5429 | SKR 04 |
4639 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
8921 | |
IKR | |
5424 | SKR 04 |
4645 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
So kontieren Sie richtig!
Erwirbt der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Pkw, den er überwiegend für betriebliche Zwecke nutzt, ist der Pkw als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln. Umsatzsteuerlich können Personengesellschaft und Gesellschafter 2 verschiedene Unternehmer sein. Somit hat der Gesellschafter die Möglichkeit, einen Pkw mit Vorsteuerabzug anzuschaffen, um ihn umsatzsteuerpflichtig an die Personengesellschaft zu vermieten. Nutzt der Gesellschafter diesen Firmenwagen auch für private Fahrten, ist ohne Fahrtenbuch die 1 %-Methode anzuwenden. Es ist dann auch zu kontrollieren, ob eine Kostendeckelung vorzunehmen ist.
Die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, dürfen den Gewinn nicht mindern und sind deshalb gewinnerhöhend auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)" 8921 (SKR 03) bzw. 4645 (SKR 04) zu buchen.
Buchungssatz:
Unentgeltliche Wertabgaben Gesellschafter |
an Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
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