Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)
Eigener ­Kontenplan SKR 03
  8924
IKR  
5429 SKR 04
  4639
 

Kostenstelle/

Schlüssel
 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)
Eigener ­Kontenplan SKR 03
  8921
IKR  
5424 SKR 04
  4645
 

Kostenstelle/

Schlüssel

So kontieren Sie richtig!

Erwirbt der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Pkw, den er überwiegend für betriebliche Zwecke nutzt, ist der Pkw als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln. Umsatzsteuerlich können Personengesellschaft und Gesellschafter 2 verschiedene Unternehmer sein. Somit hat der Gesellschafter die Möglichkeit, einen Pkw mit ­Vorsteuerabzug anzuschaffen, um ihn umsatzsteuerpflichtig an die Personengesellschaft zu vermieten. Nutzt der Gesellschafter diesen Firmenwagen auch für private Fahrten, ist ohne Fahrtenbuch die 1 %-Methode anzuwenden. Es ist dann auch zu kontrollieren, ob eine Kostendeckelung vorzunehmen ist.

Die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, dürfen den Gewinn nicht mindern und sind deshalb ge­winnerhöhend auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)" 8921 (SKR 03) bzw. 4645 (SKR 04) zu buchen.

 

Buchungssatz:

Unentgeltliche Wertabgaben Gesellschafter

an Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)

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