Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) |
2315 | 4855 | sonstige betriebliche Erträge | |
Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust) |
2310 | 6895 | sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Entnahme von Gegenständen ohne USt | 8905 | 4605 | sonstige betriebliche Erträge | |
So kontieren Sie richtig!
Wird der Firmenwagen aus dem Betriebsvermögen privat entnommen, muss danach unterschieden werden, ob durch die Entnahme insgesamt ein Buchgewinn oder ein Buchverlust entsteht.
Das hängt davon ab, ob der Buchwert höher oder niedriger ist als der Teilwert, der bei der Entnahme angesetzt werden muss. Bei einem Buchgewinn wird der Buchwert auf das Konto "Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)" 2315 (SKR 03) bzw. 4855 (SKR 04) gebucht.
Ergibt sich aus dem Entnahmevorgang ein Verlust wird das Konto "Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust)" 2310 (SKR 03) bzw. 6895 (SKR 04) verwendet.
Die Entnahme muss mit dem Teilwert[1] angesetzt werden, der auf das Konto "Entnahme von Gegenständen ohne USt" 8905 (SKR 03) bzw. 4605 (SKR 04) gebucht wird, wenn bei der Anschaffung kein Vorsteuerabzug möglich war.[2]
Buchungssatz:
Anlagenabgänge Sachanlagen |
an PKW |
Buchungssatz:
Privatentnahme |
an Entnahme von Gegenständen ohne USt |
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