Ein Versicherungsmakler erzielt ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Er hat einen neuen Firmenwagen erworben, der 35.700 EUR einschließlich Umsatzsteuer gekostet hat. Da er die Vorsteuer nicht abziehen darf, betragen die Anschaffungskosten 35.700 EUR, die er über 6 Jahre mit 5.950 EUR pro Jahr abschreibt.

Der Versicherungsmakler hat ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, wonach der Umfang seiner Privatfahrten bei 25 % liegt. Er muss also nicht die 1-%-Methode ansetzen. Die Kostensituation sieht wie folgt aus:

 
Tatsächliche Kosten pro Jahr Kosten mit und ohne Umsatzsteuer
Zinsen 1.008 EUR
Abschreibung (von 35.700 EUR) 5.950 EUR
Laufende Kosten (Benzin) 2.452 EUR
Reparatur/Wartung/Pflege 1.416 EUR
Versicherung 986 EUR
Kfz-Steuer 278 EUR
sonstige Kosten (z. B. ADAC) 226 EUR
Beträge insgesamt 12.316 EUR
privater Nutzungsanteil 25 % 3.079 EUR
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1880/2130 Unentgeltliche Wertabgaben 3.079 8924/4639 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) 3.079

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