Für jedes Fahrzeug gibt es die gleichen Kostenarten, die unabhängig von der Leistung, also den gefahrenen Kilometern, feststehen. In der Regel sind diese Kosten von der Zeit abhängig, belaufen sich also auf ein Jahr oder die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs.

Kfz-Steuern

Neben den indirekten Steuern auf Treibstoffe und der Umsatzsteuer fällt für jedes Fahrzeug, das für die öffentlichen Straßen zugelassen wird, die Kfz-Steuer an. Im Gegensatz zu der Umsatzsteuer handelt es sich hier um eine Kostenposition, da sie nicht mit anderen Steuern verrechnet werden kann. Die Kfz-Steuer ist in ihrer Höhe abhängig von Fahrzeugtyp und Motorhubraum. Für das einzelne Fahrzeug ist sie fix, gleichgültig wie viele Kilometer pro Jahr gefahren werden, und wird vom Finanzamt jährlich berechnet.

 
Hinweis

Enorme Steuerlast durch diverse Steuerarten

Machen Sie sich einmal klar, welche Steuerlast allein Ihr Fahrzeug, gleichgültig ob privat oder geschäftlich genutzt, trägt. Neben der Kfz-Steuer fällt für fast alle Leistungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug Umsatzsteuer an. Die notwendige Versicherung ist mit der Versicherungssteuer, der Treibstoffpreis ist von der Mineralöl- und der Ökosteuer belastet.

Versicherungen

Auch die Kfz-Versicherung ist für das Fahrzeug fix, aber abhängig von verschiedenen Komponenten:

  • Fahrzeugtyp und Motorleistung bestimmen den größten Teil der Versicherungsbeträge.
  • Noch immer bestimmt der Ort der Zulassung die Beitragshöhe mit.
  • Der Schadensfreiheitsrabatt des Fahrers kann erheblichen Einfluss auf die Kosten haben. Für Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen ist oft eine einheitliche Schadensklasse verhandelbar.
  • Der Anbieter der Versicherung bestimmt mit seinen von der Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen genehmigten Tarifen und seinen Rabatten die Höhe der Kosten.
  • Der Umfang des Versicherungsschutzes und die Höhe der Selbstbeteiligung sind Parameter, mit denen der Versicherungsnehmer Einfluss nehmen kann.

Wenn der Beitrag für das Fahrzeug feststeht, dann sind die Kosten von der individuell gefahrenen Leistung unabhängig und damit fix.

 
Hinweis

Kostenverteilung auf einzelne Monate

Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung haben beim Fahrzeugcontrolling eine besondere Behandlung verdient. Da sie meist nicht für einen Zeitraum berechnet und bezahlt werden, der mit dem Geschäftsjahr übereinstimmt, ist eine Verteilung der Kosten auf einzelne Monate notwendig. Hier werden Rechnungsabgrenzungsposten in der Finanzbuchhaltung gebildet, die in die Kostenüberwachung einfließen müssen.

Abschreibungen

Der Wertverlust des Fahrzeugs wird steuerlich durch Abschreibungen berücksichtigt. Die Finanzbehörden sehen vor, dass sich der Wert eines Pkws in 6 Jahren vollständig auflöst. Dies ist unrealistisch, da auch alte Autos noch einen Wert haben. Da jedoch viele der folgenden Berechnungen auch die steuerliche Anerkennung der Kosten voraussetzt, z. B. bei der Berechnung erhöhten Kilometergeldes, und um die Arbeit mit dem Fahrzeugcontrolling zu vereinfachen, sollten auch Sie in das Feld Nutzungsdauer die von den Finanzbehörden in ihren Abschreibungstabellen festgesetzten Jahre eintragen.

Die Abschreibung geht von den tatsächlichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs aus. Diese enthalten den Kaufpreis und die Nebenkosten, z. B. Kosten der Anmeldung. Dieser Wert wird durch die Nutzungsdauer in Jahren geteilt, um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu erhalten. Die tatsächliche Kilometerleistung spielt steuerlich keine Rolle bei der Festlegung der Abschreibung.

 
Hinweis

Abschreibung ohne Umsatzsteuer

Die Excel-Lösung berechnet die Abschreibung für das Unternehmen vom Anschaffungswert ohne Umsatzsteuer, da diese als Vorsteuer sofort abzugsfähig von der Umsatzsteuerzahllast ist. Für den privaten Teil wird die Abnutzung inklusive der Mehrwertsteuer gerechnet, da die Privatperson die Verbrauchssteuer nicht verrechnen kann.

Finanzierungskosten

Über 70 Prozent aller Pkw-Käufe werden von den Erwerbern finanziert. Auch wenn der Kaufpreis aus eigenen Mitteln bezahlt wird, entstehen Kosten in Höhe der nicht mehr erhaltenen Habenzinsen für den Betrag. Selbst dann, wenn der Leitzins nahe 0 % liegt, müssen Kredite mit einem Vermögenswert wie Pkw mit einem signifikanten Prozentsatz verzinst werden. Daher sind bei allen Kostenbetrachtungen im Fahrzeugcontrolling die Finanzierungskosten zu berücksichtigen.

 
Hinweis

Jedes Jahr wird mit dem gleichen Finanzierungsbetrag belastet

Auch bei den Finanzierungskosten wird mit einer Vereinfachung gearbeitet, die den Umgang mit dem Fahrzeugcontrolling erleichtert. Tatsächlich werden die ersten Jahre der Nutzung stärker mit Zinskosten belastet, da der Kreditbetrag noch wenig getilgt ist. Um eine gleichmäßige Belastung aller Jahre zu erreichen, wird in jedem Jahr von einem durchschnittlichen Kreditbetrag von 50 Prozent der Anschaffungskosten ausgegangen, der zu verzinsen ist. Dadurch wird jedes Jahr und jeder Kilometer mit dem gleichen Finanzierungsbetrag belastet.

Vor allem im Geschäftsbereich werden die meisten Fahrzeuge geleast. Das v...

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