Factoring kommt nicht grundsätzlich für alle Geschäftsmodelle infrage. Für den Forderungsverkauf müssen so genannte "factorable" Geschäfte vorliegen. So sind beispielsweise Forderungen aus dem Verkauf von kundenspezifischer Individualsoftware, aus Projektgeschäften und Individualanfertigungen, Lohnveredelung, Konsignations-/Kommissionsgeschäfte sowie aus dem Verkauf von Aktionsware i. d. R. nicht geeignet. Zudem bezieht sich der Forderungsverkauf auf alle Forderungen der vereinbarten Art; es können daher nicht nur die unliebsamen zweifelhaften Forderungen "losgeworden" werden.

Nicht nur die Unternehmen sollten Voraussetzungen erfüllen; auch die Kunden des Unternehmens (Debitoren) müssen Anforderungen genügen. Optimalerweise sind sie innerhalb der Kundendatei des Unternehmens breit gestreut und weisen eine gute Bonität auf.

Weitere übliche Voraussetzungen für Standard-Factoring:

  • Tätigkeit des Unternehmens in der Produktion, im Handel oder im Dienstleistungsbereich.
  • Jahresumsatz über 1 Mio. EUR.
  • Durchschnittliche Rechnungsbeträge über 1.000 EUR.
  • Zahlungsziele von max. 90 Tagen im Inland und 180 Tagen im Ausland.
  • Die den Forderungen zugrunde liegenden Leistungen sind vollständig erbracht.
  • Keine Forderungen aus Abschlagszahlungen oder Leasinggeschäften.
  • Keine Forderungen aus Geschäften mit längeren Gewährleistungsfristen als gesetzlich vorgeschrieben.

Factoring kommt i. d. R. infrage, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und die Tätigkeit des Unternehmens nicht in der Bau- oder der speziellen Anlagen- und Maschinenbaubranche mit Leistungsabschnitten und Abschlagszahlungen liegt. In allen anderen Fällen bleibt nur die Prüfung, ob für einen Factor akzeptable Ausnahmefälle vorliegen oder die Voraussetzungen für Spezialleasing erfüllt sind.

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