Herr Huber beschäftigt 5 Arbeitnehmer. Er gibt an seine Arbeitnehmer Essensmarken aus, auf denen jeweils ein Verrechnungswert von 5 EUR ausgewiesen ist. Bei 20 Arbeitstagen im Monat zahlt Herr Huber pro Arbeitnehmer einen Betrag von 100 EUR. Bei 5 Arbeitnehmern zahlt Herr Huber 5 × 100 EUR = 500 EUR im Monat. Herr Huber erhält eine ordnungsgemäße Rechnung über die Verpflegung seiner Arbeitnehmer, in der die Umsatzsteuer mit 19 % ausgewiesen ist.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4946/ 6822 |
Freiwillige Sozialleistungen | 420,17 | |||
1576/ 1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % | 79,83 | 1200/ 1800 |
Bank | 500,00 |
Der Verrechnungswert von 5 EUR übersteigt den Sachbezugswert 2024 von 4,13 EUR um 0,87 EUR. Da der übersteigende Wert nicht mehr als 3,10 EUR beträgt, ist nicht der Verrechnungswert von 5 EUR, sondern der Sachbezugswert von 4,13 EUR anzusetzen. Das sind bei 20 Arbeitstagen 4,13 EUR × 20 = 82,60 EUR × 5 Arbeitnehmer = 413 EUR im Monat. Diese Sachleistungen an die Arbeitnehmer unterliegen der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist mit 65,95 EUR im Betrag von 413 EUR enthalten.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4145/6060 | Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig | 413,00 | 8595/4945 | Sachbezüge 19 % (Waren) | 347,05 |
1776/3806 | Umsatzsteuer 19 % | 65,95 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen