Mit der Taxonomie wurde für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ein festes steuerliches Gliederungsschema vorgeschrieben, das nicht individuell angepasst werden kann. Es gilt für alle Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen oder die ohne eine solche Verpflichtung bilanzieren. Die Verpflichtung trifft alle hierunter fallenden Unternehmen im vollen Umfang, unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform. Es bestehen also, anders als für den handelsrechtlichen Jahresabschluss, keine von der Unternehmensgröße abhängigen Gliederungserfordernisse und somit auch keine Erleichterungen für kleine und kleinste Unternehmen.

Umfang und Grad der Untergliederung gehen in der Taxonomie z. T. erheblich über die Gliederung nach dem Handelsrecht hinaus. Da die Posten des Jahresabschlusses auf dem Abschluss der Konten der Buchführung beruhen, sind für die steuerliche Gewinnermittlung die Konten im Kontenplan der Unternehmen entsprechend den Vorgaben der Taxonomie gegenüber den handelsrechtlichen Vorgaben zu erweitern.

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